Vogelgrippe bei fünf weiteren Wildgänsen in Münster bestätigt
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesundheitsschutz in Münster: Vogelgrippe-Fälle festgestellt
Münster () – In Münster sind fünf weitere Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit.
Demnach hat das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt, dass drei tote Kanadagänse und zwei tote Graugänse mit dem hochpathogenen H5N1-Virus infiziert waren. Die Tiere waren zwischen dem 26. November und 4. Dezember am Dortmund-Ems-Kanal, in den Rieselfeldern und in Albachten gefunden worden.
Da es sich um einzelne Wildvögel handelt, verhängt die Stadt derzeit keine zusätzlichen Maßnahmen wie eine Stallpflicht für Geflügel.
Bundesweit breitet sich die Vogelgrippe seit Anfang November aus. In Münster war das Virus erstmals bei einem am 3. November in Albachten gefundenen toten Kranich nachgewiesen worden.
Bei Stichproben-Untersuchungen an lebenden Wildvögeln in den Rieselfeldern wurden dagegen keine Infektionen festgestellt. Für Geflügelhalter gelten weiterhin die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen.
Die Stadt bittet die Bevölkerung, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und Haustiere fernzuhalten.
Wer ungeschützten Kontakt zu infizierten Vögeln hatte, sollte sich 14 Tage selbst beobachten und bei Symptomen sich ärztlich untersuchen lassen. Funde toter Wildvögel wie Enten, Gänse oder Schwäne sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Münster (Westfalen) (Archiv) |
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- Fünf weitere Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Münster nachgewiesen
- Infizierte Tiere: drei tote Kanadagänse und zwei tote Graugänse
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- Betroffene Tierarten: Kanadagänse, Graugänse, Kraniche
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- Zeitraum: Funde zwischen 26. November und 4. Dezember; Virus erstmals am 3. November nachgewiesen
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- Bevölkerung wird aufgefordert, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und Haustiere fernzuhalten.
- Funde toter Wildvögel sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.
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