Verdi ruft zu Protesten gegen Kürzungen in der Behindertenhilfe auf
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Proteste gegen Kürzungen in Berlin
Berlin () – Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat zu Protestaktionen gegen geplante Kürzungen in der Behindertenhilfe aufgerufen.
Verdi teilte am Montag mit, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Kürzungspläne akut bedroht seien. Sylvia Bühler, Mitglied des Verdi-Bundesvorstands, erklärte, dass es eine sozialpolitische Bankrotterklärung wäre, bei hilfsbedürftigsten Menschen den Rotstift anzusetzen.
Hintergrund der Proteste ist eine Liste mit Kürzungsvorschlägen, die von mehreren Bundesministerien, Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden erstellt wurde. Laut einem vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlichten Papier sollen unter anderem die individuelle Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gestrichen und das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen, in einer eigenen Wohnung zu leben, eingeschränkt werden. Zudem werden die Refinanzierung von Tarifsteigerungen und Vorgaben zum Einsatz von Fachkräften infrage gestellt.
Rebecca Liebig, ebenfalls Mitglied des Verdi-Bundesvorstands, wies darauf hin, dass neben behinderten Menschen auch Kinder und Jugendliche von den geplanten Kürzungen betroffen seien. So fordere das Bundesland Sachsen, unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren nicht mehr in geeigneten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen. Verdi plant, am Dienstag in verschiedenen Städten, darunter Marburg und Bremen, mit einer Fotoaktion unter dem Motto „Sparpolitik behindert“ auf die Folgen der diskutierten Kürzungen aufmerksam zu machen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verdi (Archiv) |
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- Verdi ruft zu Protestaktionen gegen Kürzungen in der Behindertenhilfe auf.
- Geplante Streichungen betreffen individuelle Schulbegleitung und das Wunsch- und Wahlrecht behinderten Menschen.
- Unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren sollen laut Sachsen nicht mehr in geeigneten Einrichtungen untergebracht werden.
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- Kinder und Jugendliche, insbesondere unbegleitete minderjährige Geflüchtete ab 16 Jahren, sind ebenfalls von den Kürzungen betroffen.
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