Sachsen beschließt Kommunalfreiheitsgesetz

4. Mai 2026

Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung

Sachsen: Reform zur kommunalen Selbstverwaltung

() – Das sächsische Kabinett hat in seiner Klausur vom 26. bis 28. April die Vorlage des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Kommunalfreiheitsgesetz beschlossen. Damit setzt das Innenministerium ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages um, nämlich den Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Eigenverantwortung, teilte das Ministerium am Montag mit.

Kern des Artikelgesetzes ist ein Kommunalerprobungsgesetz, das den Kommunen die Möglichkeit einräumt, von landesrechtlichen Vorgaben befristet abzuweichen und neue Lösungen für die eigene Aufgabenerfüllung zu erproben.

Weitere Gesetzesänderungen betreffen die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung und das Kommunalwahlgesetz. Staatsminister Armin Schuster erklärte, dass die Städte und Gemeinden mit diesem Gesetz den Freiraum und die Experimentiermöglichkeit erhalten, um Standards und Vorgehensweisen der Verwaltung für Bürger und Unternehmen moderner, digitaler und unkomplizierter zu gestalten.

Der Gesetzentwurf ermöglicht es den Kommunen, Abweichungen von Landesvorschriften zu beantragen, um Erfahrungen mit neuen Lösungen zu sammeln.

Die oberste Landesbehörde hat innerhalb von maximal drei Monaten über die Anträge zu entscheiden. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen bei der Annahme von Spenden und die Möglichkeit vor, die Sitzungen der beratenden Ausschüsse in hybriden Formaten durchzuführen.

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Die Staatsregierung wird dem Sächsischen Landtag nach zwei Jahren über die Auswirkungen des Gesetzes berichten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sächsischer Landtag (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Kommunalfreiheitsgesetz beschlossen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Bürokratieabbau
  • Einführung eines Kommunalenprobungsgesetzes, das Kommunen befristete Abweichungen von Landesvorgaben ermöglicht
  • Erleichterungen bei der Annahme von Spenden und hybriden Sitzungen für beratende Ausschüsse vorgesehen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Städte und Gemeinden in Sachsen
  • Experimentiermöglichkeit und Bürokratieabbau mit maximal drei Monaten Entscheidungsfrist
  • Bericht an den Sächsischen Landtag nach zwei Jahren über die Auswirkungen des Gesetzes

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bürokratieabbau auf kommunaler Ebene
  • Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Eigenverantwortung
  • Möglichkeit für Kommunen, von landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen und neue Lösungen zu erproben
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