Niedersachsen stockt Fördermittel für Starkregenvorsorge auf

8. Mai 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Niedersachsen stärkt Starkregenvorsorge-Maßnahmen

() – Das Land hat weitere sechs Millionen Euro für die Starkregenvorsorge bereitgestellt. Die Gesamtfördersumme steigt damit auf rund 11,3 Millionen Euro, wie das Umweltministerium am Freitag mitteilte.

Hintergrund sind die zunehmenden Risiken durch Starkregenereignisse infolge der Klimakrise.

Bereits im ersten Antragsverfahren waren die Mittel von rund 5,2 Millionen Euro vollständig gebunden. Insgesamt 46 Anträge können gefördert werden, die Bewilligungsbescheide wurden im April erteilt.

Gefördert wird die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte mit bis zu 80 Prozent, finanzschwache Kommunen können sogar eine Förderung von bis zu 90 Prozent erhalten.

Durch die Aufstockung wurde ein zweiter Antragsstichtag für den 26. Februar 2027 festgelegt. Das Antragsportal bei der NBank ist durchgehend geöffnet.

Die maximale Förderhöhe beträgt 150.000 Euro pro Antragsteller, bei interkommunalen Projekten erhöht sie sich auf 400.000 Euro. Umweltminister Christian Meyer erklärte, das Land sei ein verlässlicher Partner der Kommunen bei der Klimafolgenanpassung und leiste mit der Aufstockung einen wichtigen Beitrag, um Niedersachsen widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Regenwetter (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Niedersachsen stellt weitere sechs Millionen Euro für Starkregenvorsorge bereit, Gesamtfördersumme nun ca. 11,3 Millionen Euro
  • Ein zweiter Antragsstichtag wurde auf den 26. Februar 2027 festgelegt
  • Maximale Förderhöhe beträgt 150.000 Euro pro Antragsteller, bei interkommunalen Projekten bis zu 400.000 Euro

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Kommunen in Niedersachsen
  • Förderhöhe: bis zu 80% (90% für finanzschwache Kommunen), max. 150.000 Euro pro Antragsteller (400.000 Euro bei interkommunalen Projekten)
  • Antragsstichtag: 26. Februar 2027

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Zunehmende Risiken durch Starkregenereignisse infolge der Klimakrise
  • Vollständige Bindung der Mittel im ersten Antragsverfahren
  • Stärkung der kommunalen Starkregenvorsorgekonzepte

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bereitstellung von sechs Millionen Euro für Starkregenvorsorge
  • Förderung der Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte mit bis zu 90 Prozent
  • Festlegung eines zweiten Antragsstichtags für den 26. Februar 2027
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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