Olchinger Todesfahrt: Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an

26. Mai 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Psychiatrische Unterbringung nach Tötungsdelikt in Olching

Olching () – Im Prozess um die Todesfahrt in Olching hat das Landgericht II die Unterbringung des 33-jährigen Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Der Mann hatte im Juli 2025 in Olching einen 57-Jährigen mit einem Auto überfahren und getötet.

Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit. Er leide seit 25 Jahren an einer paranoiden Schizophrenie und habe zum Tatzeitpunkt keine Medikamente eingenommen.

In einer akuten psychotischen Phase habe er das Opfer für einen „Teufel“ gehalten, den es zu beseitigen gelte. Der Vorsitzende Richter Thomas Bott sprach von einer „objektiven Sinnlosigkeit“ der Tat, die durch „wahnhafte Fehlvorstellungen“ motiviert gewesen sei.

Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Da von dem Beschuldigten eine erhebliche Wiederholungsgefahr ausgehe, sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Diese ist grundsätzlich unbefristet.

Zudem wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Das Urteil vom 22. Mai ist rechtskräftig.

Siehe auch:  65-Jähriger stirbt bei Alleinunfall auf B 31 alt bei Überlingen

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Landgericht München II (Archiv)

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Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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