Kleine Kommunen sollen bei Wärmeplanung entlastet werden

27. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Reform der Wärmeplanung in Berlin

() – Das Bundeskabinett hat eine Reform des Wärmeplanungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf, eingebracht vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium, sieht eine deutliche Entlastung kleiner Kommunen bei der Wärmeplanung vor, teilten die Ministerien am Mittwoch mit. Für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern wird demnach ein stark vereinfachtes Verfahren eingeführt, die sogenannte „kleine Wärmeplanung“.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte, dass mit der Reform kleinen Kommunen ein „schlankes und zielgerichtetes Verfahren“ zur Verfügung gestellt werde, mit dem sie innerhalb weniger Monate zu einem aussagekräftigen Wärmeplan kommen könnten. „Wir sorgen damit für eine spürbare Entlastung des ländlichen Raums und bauen unnötige Bürokratie ab.“ Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ergänzte, dass sich Städte durch den Klimawandel verändern und aufheizen. „Deshalb müssen Wärme- und Kälteplanung künftig Hand in Hand gehen.“

Die „kleine Wärmeplanung“ ist eine zusätzliche Verfahrensoption, die die verantwortlichen Stellen selbst wählen können. Eine landesrechtliche Umsetzung ist nicht erforderlich. Aufwand und Verfahrensdauer sind in diesem Verfahren deutlich reduziert. Zudem sollen die Vorgaben zur Datenerhebung und -verarbeitung „praxistauglicher“ gestaltet werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Fernwärme-Anschluss (Archiv)

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  • Einführung eines stark vereinfachten Verfahrens namens "kleine Wärmeplanung" für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern
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  • Einführung eines vereinfachten Verfahrens ("kleine Wärmeplanung")
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  • Einführung eines stark vereinfachten Verfahrens für Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern
  • Bereitstellung eines schlanken Verfahrens für die Erstellung von Wärmeplänen innerhalb weniger Monate
  • Reduzierung von Aufwand und Verfahrensdauer sowie praxistauglichere Vorgaben zur Datenerhebung und -verarbeitung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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