Grünen-Basis klagt gegen geplante Satzungsreform

27. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Widerstand gegen Satzungsreform der Grünen in Berlin

() – Der Plan der Grünen-Spitze für eine weitreichende Satzungsreform stößt auf Widerstand an der Parteibasis. Ein Zusammenschluss von 130 Gründungs-, Basis- und Flügelmitgliedern der Partei hat beim Landgericht Berlin einen Eilantrag gegen die geplante Urabstimmung zur Satzungsreform eingereicht, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagausgabe).

„Unsere Basisdemokratie ist bisher ein Alleinstellungsmerkmal“, heißt es in einer Erklärung der Kritiker. Den jetzt eingeschlagenen Weg zu einer Funktionärspartei lehnten sie ab.

Die Abstimmung zur Satzungsänderung soll am 9. Juni starten. Ziel ist es, die Entscheidungswege der auf 180.000 Mitglieder stark gewachsenen Partei zu beschleunigen. Formell stellen sich die Basis-Grünen gegen den Plan, die Reform schon mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Sie halten ein Votum von zwei Dritteln der Grünen und eine Beteiligung von 50 Prozent der Stimmberechtigten für nötig. Das Vorgehen der Parteispitze kritisieren sie als unzulässig und als Satzungsverstoß.

Hinter der Formalie steckt aber auch massive inhaltliche Kritik an dem Plan. Die Unterzeichner halten Teile der Reform für zu radikal. Sie warnen vor einer Schwächung von Einzelmitgliedern, Ortsverbänden und bürgernahen Beteiligungsrechten zugunsten größerer Strukturen und Funktionären der Partei.

Ein Sprecher der Grünen sagte am Abend, der Partei sei der Vorgang vor dem Landgericht bislang nicht bekannt. Die Partei gehe aber davon aus, dass sie rechtlich auf der sicheren Seite stehe.

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Man wolle eine Reform nicht verhindern, sagte Klemens Griesehop, einer der Kritiker. Ziel sei eine rechtssichere Reform mit Maß und Mitte. „Mehr Handlungsfähigkeit, aber ohne Verlust der bürgernahen grünen Beteiligungskultur“, so Griesehop.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Grünen-Logo (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • 130 Mitglieder haben Eilantrag gegen Urabstimmung zur Satzungsreform eingereicht
  • Abstimmung zur Satzungsänderung soll am 9. Juni starten
  • Kritiker fordern höhere Zustimmung von zwei Dritteln der Grünen und 50% Beteiligung der Stimmberechtigten

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 130 Mitglieder der Grünen Partei (Gründungs-, Basis- und Flügelmitglieder)
  • Urabstimmung zur Satzungsreform am 9. Juni
  • Ziel: Beschleunigung der Entscheidungswege in einer Partei mit 180.000 Mitgliedern, Forderung nach mindestens zwei Drittel Zustimmung und 50% Beteiligung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Widerstand an der Parteibasis gegen Satzungsreform
  • Kritik am Wunsch der Parteispitze, Entscheidungswege zu beschleunigen
  • Bedenken über mögliche Schwächung der Einzelmitglieder und Ortsverbände zugunsten größerer Strukturen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Ein Eilantrag gegen die geplante Urabstimmung zur Satzungsreform wurde beim Landgericht Berlin eingereicht.
  • Die Abstimmung zur Satzungsänderung soll am 9. Juni starten.
  • Kritiker fordern ein Votum von zwei Dritteln der Mitglieder und eine Beteiligung von 50 Prozent der Stimmberechtigten.
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