Verteidigungsministerium will Meldepflicht per Gesetz aufweichen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Verteidigungsrechtspolitik in Berlin angepasst
Berlin () – Das Verteidigungsministerium will die Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland reisen, nun per Gesetz deutlich aufweichen.
Es gebe bereits einen Referentenentwurf zur Änderung am Wehrpflichtgesetz, wonach die entsprechende Regelung künftig „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“ wird, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der .
Zuvor war ein von der Linken beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bekannt geworden, wonach die Verwaltungsvorschrift, mit der die Meldepflicht bereits außer Kraft gesetzt wurde, rechtswidrig gewesen sein soll.
„Klar ist natürlich, dass wir dieses intern auswerten“, sagte die Sprecherin. Mit der geplanten Gesetzesänderung sei aber „bereits vorgesorgt“. Die – mutmaßlich rechtswidrige – Allgemeinverfügung soll für den Übergangszeitraum weiter in Kraft bleiben. Weiterhin müsse demnach also „eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden“, so die Sprecherin.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Protest gegen Wehrpflicht (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland reisen, soll gesetzlich aufweichen.
- Änderung am Wehrpflichtgesetz wird auf Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt.
- Aktuell ist keine Genehmigung für Auslandsaufenthalte nötig, da die mutmaßlich rechtswidrige Allgemeinverfügung weiterhin in Kraft bleibt.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Männer zwischen 18 und 45 Jahren betroffen
- Gesetzesänderung zur Meldepflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall
- Übergangsregelung bleibt bestehen, Genehmigung für Auslandsaufenthalte nicht erforderlich
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- geplante Gesetzesänderung zur Aufweichung der Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren
- Erforderlichkeit zur Anpassung an neue rechtliche Bewertungen nach Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren bei längeren Auslandsreisen wird per Gesetz aufgewächt.
- Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes beschränkt Regelung auf Spannungs- und Verteidigungsfall.
- Mutmaßlich rechtswidrige Allgemeinverfügung bleibt für Übergangszeitraum in Kraft; Genehmigung für Auslandsaufenthalte nicht erforderlich.
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