Industrie drängt auf Klarheit beim Heizungsgesetz
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Gebäudereformpläne in Berlin unter Druck
Berlin () – Nach der Vorstellung der Pläne der Bundesregierung für eine Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) reagieren Verbände und Unternehmen ernüchtert. Vor allem die Planungssicherheit im Heizungssektor bleibe auch nach dem jüngsten Koalitionsausschuss aus.
„Offenbar fehlt weiterhin die Einigung, obwohl der Koalitionsvertrag hier klare Vereinbarungen vorsieht“, erklärte der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie dem „Münchner Merkur“ von „Ippen-Media“ (Samstagausgaben). Das Ergebnis reihe sich ein „in die bisherige Linie unentschlossener Entscheidungen“.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) lobte zunächst, dass nun zumindest ein „verbindlicher Zeitplan“ vorliege. Die Regierungsparteien hatten sich darauf geeinigt, bis Anfang 2026 Eckpunkte für ein neues Heizungsgesetz herauszuarbeiten und den Beschluss schnellstmöglich im Kabinett einzubringen. Der ZVSHK machte dennoch deutlich, dass nun auch Taten folgen müssten. „Die monatelange Hängepartie hat Industrie, Handwerk und auch den Fortschritt im Klimaschutz spürbar belastet.“ Entscheidend sei nun, dass „alle Technologien, die künftig CO2-neutral arbeiten können, auch tatsächlich genutzt werden dürfen.“
Das Energieunternehmen Enerix blickt dagegen kritisch auf die Pläne der Regierung. „Das Gebäudeenergiegesetz oder wie es jetzt heißt `Gebäudemodernisierungsgesetz`, liefert bislang wenig Anhaltspunkte, da nur Name und Zeitplan feststehen“, so Pressesprecher Lucas Flügel. Die Erklärungen im Koalitionsausschuss hätten die Verunsicherung in der Gesellschaft beim Heizungstausch nicht beilegen können.
Dem schloss sich Octopus Energy Germany, ein Unternehmen für erneuerbare Energien, an. „Die Heizungsbranche steckt seit Monaten im Nebel“, sagte CEO Bastian Gierull. „Ankündigung folgt auf Ankündigung, aber klare Inhalte zum neuen Gebäudeenergiegesetz fehlen. Jetzt steht immerhin fest: Das Gesetz bekommt einen neuen Namen.“
Das zuletzt von der Ampelkoalition reformierte Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen einen Mindestanteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien haben sollen. Die Auswahl der konkreten Technologie zur Erreichung des Ziels ist frei. Damit und mit einer Förderung CO2-sparender Technologien sollte die Klimabilanz des Gebäudesektors verbessert werden. Nach Angaben des Expertenrats für Klimafragen, der die Einhaltung des Bundes-Klimaschutzgesetzes überwacht, besteht insbesondere im Gebäudebereich weiter Handlungsbedarf, um die Klimaziele zu erreichen. Je schneller die Emissionen in diesem Bereich gesenkt werden können, desto stärker dämpfe dies die Kosten für die Energieverbraucher und damit die sozialen Kosten in Deutschland und der EU.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Fernwärme-Anschluss (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bundesregierung plant Reform des Gebäudeenergiegesetzes bis Anfang 2026
- Neu eingebauten Heizungen müssen 65% Erneuerbare Energien nutzen
- Gesetz erhält neuen Namen: „Gebäudemodernisierungsgesetz“
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betrifft: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Enerix, Octopus Energy Germany
- Regionen: Deutschland
- Fristen: Eckpunkte bis Anfang 2026, 65% Mindestanteil erneuerbarer Energien für neu eingebaute Heizungen
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Fehlende Einigung im Koalitionsausschuss trotz klarer Vereinbarungen im Koalitionsvertrag
- Enttäuschung über unentschlossene Entscheidungen und mangelnde Planungssicherheit im Heizungssektor
- Verunsicherung in der Gesellschaft bezüglich des Heizungstauschs bleibt bestehen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Bis Anfang 2026 sollen Eckpunkte für ein neues Heizungsgesetz erarbeitet werden.
- Der Kabinettsbeschluss zum neuen Gesetz soll schnellstmöglich eingebracht werden.
- Technologien zur CO2-neutralen Wärmeversorgung müssen genutzt werden.
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