Schleswig-Holstein sieht sich für neues Wolfsmanagement gerüstet

18. Dezember 2025

Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung

Landwirtschaft und Naturschutz in Schleswig-Holstein

() – Die Bundesregierung hat den Schutz von Weidetieren gestärkt und die Entnahme von Problemwölfen unter klaren Voraussetzungen erleichtert – sieht sich dafür gerüstet. Der Bundeskabinettsbeschluss schaffe Rechtssicherheit und ermögliche den Ländern, regional und praxisnah zu handeln, sagte der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Göttsch.

Göttsch erklärte, die steigenden Wolfszahlen stellten die Weidetierhaltung zunehmend vor Herausforderungen.

Landwirte und Schäfer dürften nicht im Regen stehen. In Schleswig-Holstein sei man durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die Novellierung des Landesjagdgesetzes vorbereitet, um gezielt auf Problemwölfe reagieren zu können.

Ein praxisnahes Wolfsmanagement schütze nicht nur Weidetiere, sondern auch artenreiche Wiesen und stabile Deiche, so Göttsch.

Wenn Schäfer aufgeben müssten, leide auch der Naturschutz. Die EU-Artenschutzregeln blieben bestehen und Herdenschutzmaßnahmen sollten weiter gefördert werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jägersitz (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Landwirte, Schäfer in Schleswig-Holstein
  • Zielgruppen: Weidetierhalter, Naturschutzinteressierte
  • Maßnahmen: Erleichterte Entnahme von Problemwölfen, Vorbereitung durch Novellierung des Landesjagdgesetzes

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Schutz von Weidetieren wurde gestärkt
  • Steigende Wolfszahlen stellen Herausforderungen an die Weidetierhaltung dar
  • Notwendigkeit eines praxisnahen Wolfsmanagements für Naturschutz und Landwirtschaft

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Schutz von Weidetieren gestärkt
  • Entnahme von Problemwölfen erleichtert
  • Vorbereitung durch Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und Novellierung des Landesjagdgesetzes
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