Hubig legt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor

21. Dezember 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Berlin: IP-Adressen-Speicherung geplant

() – SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt – jetzt legen sie den Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor. Demnach müssen diese Adressen künftig drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden.

Das berichtet die „Bild am Sonntag“. Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“, eine „eindeutige Kennung des Anschlusses“, das „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen. Die Regierung will so schärfer gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle durchgreifen.

Das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Hubig sagte der „Bild-Zeitung“: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“. Hubig macht klar: „Das wollen wir ändern.“ Hubig weist Kritik von Datenschützern von sich: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.

Siehe auch:  Schwerdtner fürchtet mehr Bürokratie durch Sozialstaatsreform
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 17.12.2025

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • IP-Adressen müssen künftig drei Monate lang gespeichert werden.
  • Anbieter müssen auch das Datum und die sekundengenaue Uhrzeit der Zuweisung speichern.
  • Gesetzesentwurf wird im Frühjahr im Bundestag beschlossen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Internetanbieter in Deutschland
  • Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
  • Gesetzesentwurf soll im Frühjahr 2025 im Bundestag beschlossen werden

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einigung im Koalitionsvertrag von SPD und Union zur Speicherung von IP-Adressen
  • Zielsetzung: Effektivere Bekämpfung von Cyberkriminalität und Sexualstraftaten
  • Justizministerin Stefanie Hubig betont Bedeutung der Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen wird vorgelegt.
  • Internetanbieter müssen IP-Adressen für drei Monate speichern.
  • Gesetz soll im Frühjahr im Bundestag beschlossen werden.

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