Kriminalbeamte begrüßen geplante Speicherung von IP-Adressen
Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Debatte über Datenspeicherung in Deutschland
Berlin () – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern ausdrücklich begrüßt. Das teilte der Verband mit.
Aus Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis sei die geplante Regelung überfällig und ein notwendiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum wiederherzustellen.
‚Nach acht Jahren faktischer Aussetzung der deutschen Regelungen zu Mindestspeicherfristen können Ermittlungsbehörden nun erstmals wieder berechtigte Hoffnung haben, wesentlich mehr Straftaten aufklären zu können, bei denen die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz ist‘, erklärte Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK. Gerade bei Delikten wie Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Cyberbetrug oder Hasskriminalität seien diese Daten oft der einzige Weg, um Tatverdächtige identifizieren zu können.
Der BDK betonte, dass es bei dem Entwurf nicht um die Überwachung von Kommunikationsinhalten gehe, sondern ausschließlich um die Speicherung von IP-Adresse, Portnummer und Zeitstempel zur technischen Zuordnung eines Internetanschlusses. Die geplante Regelung unterscheide sich damit grundlegend von der früheren Vorratsdatenspeicherung.
Der Verband forderte den Gesetzgeber auf, das parlamentarische Verfahren zügig voranzubringen.
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