Unionsfraktion begrüßt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

23. Dezember 2025

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Vorratsdatenspeicherung in Berlin

() – Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt.

„Es wird höchste Zeit, dass diese wichtige Maßnahme endlich kommt, wie sie im Koalitionsvertrag vor allem auf Betreiben der Union vereinbart wurde“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk „.

„Gerade für die Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Netz ist dies dringend erforderlich. Darin sind sich alle Fachleute der Sicherheitsbehörden einig. Dadurch wird auch niemand anlasslos überwacht. Eine Verwertung der Daten erfolgt nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten. Ansonsten werden die Daten gelöscht.“

Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Frau mit Smartphone (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bringt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ein.
  • IP-Adressen sollen von Internetanbietern künftig drei Monate gespeichert werden.
  • Maßnahme wird als wichtig für Terrorabwehr und Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen angesehen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Internetanbieter, Sicherheitsbehörden
  • Zielgruppen: Allgemeine Bevölkerung, insbesondere Kinder, Nutzer des Internets
  • Zeitraum: IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung für Terrorabwehr
  • Dringender Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Internet
  • Einigung der Fachleute der Sicherheitsbehörden über die Maßnahme

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird begrüßt.
  • Internetanbieter sollen IP-Adressen für drei Monate speichern.
  • Verwertung der Daten nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten.

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