Urteil: Tierpark haftet nicht für Ziegen-Unfall im Streichelgehege

23. Dezember 2025

Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung zu Tierunfällen in Stralsund

() – Das Landgericht Stralsund hat einen Tierpark von der Haftung für einen Unfall im Streichelgehege freigesprochen. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass der Parkbetreiber alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe und daher nicht für einen Schaden durch eine Ziege hafte.

Eine Besucherin war im Sommer 2023 im Streichelgehege eines Tierparks zu Fall gekommen und hatte sich am Knie verletzt.

Sie gab an, von einem Ziegenbock mit den Hörnern in die Kniekehlen gestoßen und umgerannt worden zu sein. Das Gericht konnte jedoch nicht zweifelsfrei feststellen, ob es sich um einen gezielten Angriff handelte oder ob die Ziege die Frau im Gedränge der Herde nur ‚angerempelt‘ habe.

Die Richter wiesen die Klage der Krankenversicherung der Geschädigten ab.

Ein vernünftiger Besucher müsse sich darauf einstellen, dass der Kontakt mit Tieren spontanes und auch unerwartetes Verhalten bedeute, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass eine Ziege einen Besucher anremple, könne auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert werden und führe nicht automatisch zu einer Haftung des Parkbetreibers.

Siehe auch:  Düren verschenkt Kulturtaschen an Ehrenamtliche

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kaschmirziege (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Landgericht Stralsund spricht Tierpark von Haftung für Unfall im Streichelgehege frei.
  • Parkbetreiber hat alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
  • Klage der Krankenversicherung der Geschädigten wurde abgewiesen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Tierparkbetreiber, betroffen durch Haftungsfreispruch
  • Besucherin, verletzt im Sommer 2023 im Streichelgehege
  • Gerichtsurteil, abgewiesen Klage der Krankenversicherung der Geschädigten

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Tierpark traf alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen
  • Unklarheit über den Vorfall: gezielter Angriff oder versehentliches Anrempeln
  • Kontakt mit Tieren kann unvorhersehbares Verhalten mit sich bringen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Keine Angabe
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH