Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf
Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Aufhebung der Stallpflicht in Wiesbaden
Wiesbaden () – Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel komplett aufgehoben. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.
Bereits im Dezember waren die Auflagen für Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.
Durch eine neue Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, können nun ab Sonntag, 18. Januar, auch größere Betriebe ihr Geflügel wieder ins Freie lassen. Wiesbaden folgt damit anderen hessischen Kreisen, da sich das Seuchengeschehen auch in der Stadt beruhigt hat.
Weiterhin gelten jedoch Biosicherheitsmaßnahmen.
Geflügelhalter müssen ihren Bestand weiter schützen, etwa durch das Tragen von Schutzkleidung, Schadnagerbekämpfung sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion. Die genauen Anforderungen sind auf der Homepage der Stadt einsehbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Stallpflicht für Geflügel in Wiesbaden ab November 2025 komplett aufgehoben
- Lockerung der Auflagen für Haltungen mit weniger als fünfzig Tieren bereits im Dezember
- Biosicherheitsmaßnahmen bleiben weiterhin bestehen, darunter Schutzkleidung und regelmäßige Desinfektion
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Geflügelhalter in Wiesbaden
- Aufhebung der Stallpflicht ab 18. Januar 2025
- Lockerung bereits für Betriebe mit weniger als 50 Tieren im Dezember 2024
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel in Wiesbaden
- Beruhigung des Seuchengeschehens in der Stadt
- Lockerung der Auflagen für kleinere Haltungen bereits im Dezember
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Stallpflicht für Geflügel komplett aufgehoben
- Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin erforderlich
- Schutzkleidung tragen und regelmäßige Reinigung überprüfen
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