Mieterbund begrüßt Urteil gegen gewinnbringende Untermieten

28. Januar 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Debatte über Mietrecht in Berlin

() – Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem Mieter ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten dürfen. „Der Bundesgerichtshof hat heute unmissverständlich klargestellt: Untervermietung und Möblierung dürfen nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse und zur reinen Gewinnerzielung missbraucht werden“, sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz der „Rheinischen Post“ (Mittwoch).

Dieses Signal müsse der Gesetzgeber jetzt aufnehmen. „Es braucht klare gesetzliche Regeln für Möblierungszuschläge, verbindliche Obergrenzen und Transparenz im Mietvertrag“, forderte Weber-Moritz. „Denn Wohnen ist die Grundlage für ein sicheres Leben und die Vermietung von Wohnraum kein Freibrief für maximale Renditen.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Graffiti mit Schriftzug „Mieten runter“ (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Mieter dürfen ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten.
  • DMB fordert klare gesetzliche Regeln für Möblierungszuschläge und verbindliche Obergrenzen.
  • Notwendigkeit für mehr Transparenz im Mietvertrag wird betont.

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bundesgerichtshof-Urteil klärt rechtliche Grenzen der Untervermietung
  • Untervermietung nicht zur Umgehung der Mietpreisbremse erlaubt
  • Forderung nach klaren Regelungen für Möblierungszuschläge und Transparenz im Mietvertrag

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Klare gesetzliche Regeln für Möblierungszuschläge einführen
  • Verbindliche Obergrenzen für Untervermietung festlegen
  • Transparenz im Mietvertrag gewährleisten

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