Bamf: Integrationskurs kostet Bund bis zu 3.500 Euro pro Person

12. Februar 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Integration und Kosten in Nürnberg

() – Ein Integrationskurs kostet den Bund pro Teilnehmer bis zu 3.500 Euro. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Der Mittelbedarf für eine am allgemeinen Integrationskurs teilnehmende Person betrage für den gesamten Kurs „bis zu 3.503,87 Euro“, schrieb eine Sprecherin.

Konkret bezahle das Bamf je Unterrichtseinheit und Teilnehmer 4,58 Euro. Hinzu kämen Kosten für den verpflichtenden Einstufungstest (45 Euro), und für die Abschlusstests (117,11 Euro für den „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und 18,65 Euro für den Test „Leben in „). Der Deutschtest kann grundsätzlich bis zu zweimal vergütet werden. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 700 Unterrichtseinheiten.

Wenn die Personen finanziell dazu in der Lage sind, müssen sie einen Teil der Kosten allerdings selbst tragen. Aktuell sind das 2,29 Euro je Unterrichtseinheit. Laut Bamf musste sich zuletzt ein knappes Drittel aller Teilnehmer an den Kosten beteiligen. „Über alle Kursarten betrug der Anteil an nicht kostenbefreiten Teilnehmenden, die im Haushaltsjahr 2025 in einen Integrationskurs einmündeten, durchschnittlich rund 29,2 Prozent“, schrieb die Sprecherin.

Künftig sollen unter anderem Ukrainer, Asylbewerber und EU-Bürger im Rahmen der freiwilligen Teilnahme nicht mehr gefördert werden, sie können aber als Selbstzahler an den Kursen teilnehmen. Wie hoch die Kosten sind, legen Kursträger und Teilnahmewillige laut Bamf selbst fest. Allerdings dürfen die Kosten dann nicht geringer sein als die Kosten, die das Bamf für geförderte Teilnehmer übernimmt.

Siehe auch:  Lottozahlen vom Mittwoch (07.01.2025)

„Die Teilnahme erfolgt dann auf Basis eines privatrechtlichen Vertrags mit dem jeweiligen Träger, von dem das Bamf mangels Zuständigkeit keine Kenntnisse haben darf und daher keine Angaben zu den Kosten machen kann“, sagte die Bamf-Sprecherin der „Welt“. „Um angesichts der staatlichen Förderung der Integrationskurse das Interesse des Bundesamts an einem geordneten Wettbewerb zu berücksichtigen, darf die Kursgebühr bei Selbstzahlenden nur nicht geringer sein als der Kostenbeitrag für geförderte Personen.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Integrationskurs kostet bis zu 3.503,87 Euro pro Teilnehmer.
  • Künftig keine Förderung für Ukrainer, Asylbewerber und EU-Bürger; sie können als Selbstzahler teilnehmen.
  • Kosten für Selbstzahler dürfen nicht niedriger sein als für geförderte Teilnehmer.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Teilnehmer von Integrationskursen, insbesondere Ukrainer, Asylbewerber und EU-Bürger
  • Kosten: Bis zu 3.503,87 Euro pro Teilnehmer, 2,29 Euro je Unterrichtseinheit selbst zu tragen
  • Anteil Selbstzahler: Rund 29,2 Prozent im Haushaltsjahr 2025

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Integrationskurse kosten bis zu 3.500 Euro pro Teilnehmer.
  • Teilweise Eigenbeteiligung der Teilnehmer (2,29 Euro je Unterrichtseinheit) erforderlich.
  • Künftige Förderungen sollen sich auf bestimmte Gruppen beschränken; Selbstzahler müssen sich an Kurskosten halten.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Anhebung der Selbstbeteiligung für Teilnehmer an Integrationskursen.
  • Künftig keine Förderung für Ukrainer, Asylbewerber und EU-Bürger; Teilnahme als Selbstzahler möglich.
  • Kosten für Selbstzahler müssen mindestens den geförderten Kosten entsprechen.

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