Freiburger Restaurantbetreiberin und Geschäftsführer erhalten Bewährungsstrafen wegen Sozialbetrugs
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Betrug im Gastronomiebereich Freiburg
Freiburg () – Das Amtsgericht Freiburg hat die Inhaberin eines auf exotische Speisen spezialisierten Restaurants und ihren Geschäftsführer wegen Betrugs an den Sozialkassen verurteilt. Das Gericht verhängte gegen beide eine einjährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie das Hauptzollamt Lörrach mitteilte.
Die Straferkenntnisse sind inzwischen rechtskräftig.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Lörrach hatten ergeben, dass die Betreiberin über einen Zeitraum von 41 Monaten für ihre Angestellten zu niedrige Löhne gemeldet hatte. Dadurch wurden den Sozialkassen etwa 98.000 Euro an Beiträgen vorenthalten.
Der Geschäftsführer soll die Inhaberin bei dem Vorgehen unterstützt und das Restaurant nahezu eigenverantwortlich geleitet haben.
Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge werden nun durch die zuständigen Träger zurückgefordert. Die Urteile wurden am 24. Februar gefällt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto (Archiv) |
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