Mecklenburg-Vorpommern führt ab 2026 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ein
Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern 2026/2027
Schwerin () – Die SPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern hat mitgeteilt, dass das Land den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 umsetzen will. Demnach hat jedes Kind dann einen Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung inklusive Schulzeit und Ferien, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen, teilte die Fraktion am Dienstag mit.
Bei Bedarf bleibt eine Förderung von 50 Wochenstunden möglich.
Laut der Fraktion startet Mecklenburg-Vorpommern aus einer Position der Stärke, da bereits heute 77,5 Prozent der Kinder bis zur sechsten Jahrgangsstufe einen Hort besuchen. Die Kindertagesförderung bleibe im Land vollständig elternbeitragsfrei, auch im Hort.
Künftig sollen zudem Kinder mit Behinderungen beitragsfrei den Hort und Ferienhort besuchen können.
Zur Qualitätssteigerung wird die Ganztagskoordination gesetzlich verankert, wofür das Land bis 2030 schrittweise steigende Mittel bereitstellt. Ziel sei eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort mit verlässlicher Hausaufgabenbegleitung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kinder in einer Schule (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab Schuljahr 2026/2027
- Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung ohne Antragstellung durch Eltern
- Künftige Beitragsfreiheit für Kinder mit Behinderungen beim Hort und Ferienhort
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern
- Starke Umsetzung: Rechtsanspruch auf 40 Wochenstunden Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/2027
- Finanzierung: Vollständig elternbeitragsfreie Kindertagesförderung und Hortbesuch bis 2030 steigende Mittel für Qualitätssteigerung
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- bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/2027
- 77,5 Prozent der Kinder bis zur sechsten Jahrgangsstufe besuchen bereits einen Hort
- Förderung von Kindern mit Behinderungen ohne Beiträge für Hort und Ferienhort
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab Schuljahr 2026/2027
- Erstellung eines gesetzlichen Rahmens für die Ganztagskoordination zur Qualitätssteigerung
- Beitragsfreier Hort- und Ferienhortbesuch für Kinder mit Behinderungen
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