Mecklenburg-Vorpommern führt ab 2026 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ein

3. März 2026

Mecklenburg-Vorpommern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern 2026/2027

() – Die SPD-Landtagsfraktion in hat mitgeteilt, dass das Land den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 umsetzen will. Demnach hat jedes Kind dann einen Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung inklusive Schulzeit und Ferien, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen, teilte die Fraktion am Dienstag mit.

Bei Bedarf bleibt eine Förderung von 50 Wochenstunden möglich.

Laut der Fraktion startet Mecklenburg-Vorpommern aus einer Position der Stärke, da bereits heute 77,5 Prozent der Kinder bis zur sechsten Jahrgangsstufe einen Hort besuchen. Die Kindertagesförderung bleibe im Land vollständig elternbeitragsfrei, auch im Hort.

Künftig sollen zudem Kinder mit Behinderungen beitragsfrei den Hort und Ferienhort besuchen können.

Zur Qualitätssteigerung wird die Ganztagskoordination gesetzlich verankert, wofür das Land bis 2030 schrittweise steigende Mittel bereitstellt. Ziel sei eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort mit verlässlicher Hausaufgabenbegleitung.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kinder in einer Schule (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern
  • Starke Umsetzung: Rechtsanspruch auf 40 Wochenstunden Ganztagsbetreuung ab Schuljahr 2026/2027
  • Finanzierung: Vollständig elternbeitragsfreie Kindertagesförderung und Hortbesuch bis 2030 steigende Mittel für Qualitätssteigerung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/2027
  • 77,5 Prozent der Kinder bis zur sechsten Jahrgangsstufe besuchen bereits einen Hort
  • Förderung von Kindern mit Behinderungen ohne Beiträge für Hort und Ferienhort

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab Schuljahr 2026/2027
  • Erstellung eines gesetzlichen Rahmens für die Ganztagskoordination zur Qualitätssteigerung
  • Beitragsfreier Hort- und Ferienhortbesuch für Kinder mit Behinderungen

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