Oberlandesgericht Koblenz spricht Angeklagten im IS-Verfahren frei

9. März 2026

Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung in Koblenz zu Terrorismusfällen

() – Das Oberlandesgericht Koblenz hat am Montag einen Angeklagten im Staatsschutzverfahren wegen Mitgliedschaft in der ausländischen, terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat (IS)‘, Kriegsverbrechen und Mord freigesprochen.

Neben dem Freispruch hat das Gericht entschieden, dass die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt. Zudem ist die Staatskasse verpflichtet, den Mann für die in der Zeit vom 21. März 2023 bis 8. Juli 2024 vollzogene Untersuchungshaft sowie für durchgeführte Durchsuchungen seiner Wohnräume zu entschädigen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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  • Staatskasse trägt Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen des Angeklagten
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