Geflügelpest in privater Haltung in Erfurt amtlich festgestellt

13. März 2026

Regional - Thüringen - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesundheit und Tierhaltung in Erfurt

() – In einer nicht gewerblichen Geflügelhaltung in Erfurt ist die Hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie teilte am Freitag mit, dass der Ausbruch bei rund 50 Tieren am 12. März erfolgte.

Die Behörden haben umgehend tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

Um den betroffenen Bestand werden eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Die genauen Grenzen legt die Stadt Erfurt per Allgemeinverfügung fest.

Zudem wird derzeit in einem Kleinstbestand in aufgrund eines klinischen Verdachts auf Geflügelpest untersucht.

Die Lage bei Wildvögeln in bleibt dynamisch; seit Jahresbeginn wurden 47 Fälle registriert. Das Virus wurde vereinzelt auch bei Säugetieren wie Waschbären und Füchsen nachgewiesen.

Das Ministerium ruft Geflügelhalter zur konsequenten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Henne (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Hochpathogene Aviäre Influenza in Erfurt festgestellt, Ausbruch bei rund 50 Tieren am 12. März
  • Schutzzone von mindestens drei Kilometern und Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet
  • Seit Jahresbeginn 47 Fälle bei Wildvögeln in Thüringen registriert

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Geflügelhalter in Erfurt und Umgebung
  • Ausbruch bei rund 50 Tieren am 12. März, Maßnahmen mit Schutzzone von 3 km und Überwachungszone von 10 km
  • seit Jahresbeginn 47 Fälle bei Wildvögeln in Thüringen, auch Nachweise bei Säugetieren

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza in Erfurt festgestellt
  • Tierseuchenrechtliche Maßnahmen wurden umgehend eingeleitet
  • Virusnachweise bei Wildvögeln und vereinzelt bei Säugetieren

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einrichtung einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Bestand
  • Einrichtung einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern
  • Untersuchung eines Kleinstbestands in Weimar aufgrund eines klinischen Verdachts auf Geflügelpest

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