Bundesgerichtshof bestätigt hohe Haftstrafen für erpresserischen Menschenraub in Aschaffenburg
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Gesellschaft: BGH bestätigt Erpressungurteil in Aschaffenburg
Aschaffenburg () – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von fünf Männern wegen erpresserischen Menschenraubes durch das Landgericht Aschaffenburg bestätigt. Die Revisionen der Angeklagten seien als unbegründet verworfen worden, wodurch das Urteil vom 19. August 2025 nun rechtskräftig ist, teilte das Landgericht am Mittwoch mit.
Die fünf Täter hatten sich im Herbst 2024 zusammengeschlossen und sich über Online-Plattformen als minderjährige Jugendliche ausgegeben, um homosexuelle Männer zu Treffen zu locken.
Bei diesen Treffen im September 2024 übten sie unter wechselnder Beteiligung körperliche Gewalt aus und zwangen ihre Opfer mit Schlägen und Tritten zur Herausgabe von Bargeld und Gutscheinen.
Die 2. Jugendkammer des Landgerichts Aschaffenburg hatte die Angeklagten zu hohen Freiheits- bzw. Jugendstrafen verurteilt. Die Strafen reichen von 3 Jahren und 10 Monaten bis zu 9 Jahren und 6 Monaten Haft.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Urteile nun mit Beschlüssen vom 3. März endgültig bestätigt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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- Region: Aschaffenburg, Deutschland
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