Urteil wegen Tötung neugeborener Tochter in Lauffen rechtskräftig

14. Januar 2026

Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Totschlag im Fall Lauffen am Neckar

Lauffen am Neckar () – Das Urteil gegen eine 27-jährige Frau aus Lauffen am Neckar wegen der Tötung ihrer neugeborenen Tochter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers als offensichtlich unbegründet verworfen.

Die Revision der Angeklagten war bereits zuvor verworfen worden.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte die Frau im Juni 2024 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihre Tochter am 12. September 2023 unmittelbar nach der Geburt aus dem Fenster ihrer Wohnung warf.

Das Kind stürzte etwa 3,70 Meter in die Tiefe und erlitt tödliche Verletzungen.

Das Gericht stellte fest, dass die Frau ihre Schwangerschaft bis zuletzt verdrängt hatte und weder medizinische Hilfe noch Beratung in Anspruch genommen hatte. Ihr Handeln sei von Scham, Verzweiflung und Ratlosigkeit getragen worden, weshalb das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe nicht vorlag.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof

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  • Urteil gegen die 27-jährige Frau aus Lauffen am Neckar wegen Tötung ihrer Tochter ist rechtskräftig.
  • Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers als unbegründet verworfen.
  • Frau wurde zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, da sie ihre Tochter nach der Geburt aus dem Fenster warf.

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  • 27-jährige Frau aus Lauffen am Neckar
  • Verurteilung zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe
  • Tatzeitpunkt: 12. September 2023

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  • Mangelnde Inanspruchnahme medizinischer Hilfe oder Beratung
  • Handeln aufgrund von Scham, Verzweiflung und Ratlosigkeit

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