Rot-Grün will bundesweite Gesetzesverschärfung bei Femiziden

25. November 2025

Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Femizide in Hamburg ansprechen

() – Die rot-grünen Regierungsfraktionen in Hamburg fordern eine bundesweite Anpassung der Rechtslage, um Femizide klarer zu benennen und härter zu bestrafen. Das teilten die Fraktionen am Dienstag mit.

Hintergrund ist der SPD-Fraktion zufolge, dass im Jahr 2023 laut Bundeskriminalamt 360 vollendete Tötungsdelikte durch (ehemalige) Partnerinnen und Partner registriert wurden.

Zudem sei die Gewalt gegen Frauen im vergangenen Jahr weiter angestiegen, wie das Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ des Bundeskriminalamtes zeige. Besonders häufig eskaliere die Gewalt im Zusammenhang mit Trennungen.

Bisher würden Tötungen aus trennungsbedingten oder geschlechtsspezifischen Motiven häufig nicht als Mord eingestuft, so die SPD-Fraktion.

Ziel der Initiative sei es, in § 211 StGB ein eigenes Mordmerkmal für geschlechtsspezifische Tatmotive zu verankern. Dies solle den strukturellen, geschlechtsbezogenen Hintergrund dieser Taten ausdrücklich anerkennen und zu einer schuldangemessenen, härteren Bestrafung führen.

Sarah Timmann, justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg, betonte, dass fast jeden Tag in ein Femizid stattfinde.

Lena Zagst, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg, ergänzte, dass in vielen Gerichtsverfahren die wahren Hintergründe von tödlicher Gewalt gegen Frauen noch immer nicht ausreichend benannt würden. Der Antrag von SPD und Grünen soll am 26. November in der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeiabsperrung (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Forderung nach bundesweiter Anpassung der Rechtslage zur klareren Benennung und härteren Bestrafung von Femiziden
  • Im Jahr 2023 wurden laut Bundeskriminalamt 360 Tötungsdelikte durch (ehemalige) Partner registriert
  • Antrag von SPD und Grünen zur Einführung eines eigenen Mordmerkmals für geschlechtsspezifische Tatmotive soll am 26. November in der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden werden

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Frauen in Deutschland
  • Stärke: 360 vollendete Tötungsdelikte 2023, Anstieg der Gewalt gegen Frauen im Jahr 2023
  • Frist: Entscheidung in der Hamburgischen Bürgerschaft am 26. November 2023

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Forderung nach bundesweiter Anpassung der Rechtslage zur klareren Benennung und härteren Bestrafung von Femiziden
  • Anstieg der Gewalt gegen Frauen im vergangenen Jahr und hohe Zahl von Tötungsdelikten durch (ehemalige) Partner
  • Fehlende Einstufung von trennungsbedingten oder geschlechtsspezifischen Tötungen als Mord

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Forderung nach bundesweiter Anpassung der Rechtslage zur klareren Benennung und härteren Bestrafung von Femiziden
  • Initiative zur Verankerung eines eigenen Mordmerkmals für geschlechtsspezifische Tatmotive in § 211 StGB
  • Antrag von SPD und Grünen wird am 26. November in der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden
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