Gericht bestätigt Demo-Verbot für "Kufiyas in Buchenwald"
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Protestverbot in Buchenwald: Gedenkstätte und Politik
Weimar () – Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ darf am kommenden Sonntag nicht vor der Gedenkstätte Buchenwald demonstrieren. Das bestätigte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Weimar dem „Stern“.
„Nach den konkreten Umständen ist zu besorgen, dass die Würde der Opfer beeinträchtigt wird“, erklärte die Sprecherin. Das Versammlungsgesetz sehe vor, dass Behörden eine Demonstration von Auflagen abhängig machen dürfen, wenn die Versammlung an einem Ort stattfindet, „der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert“.
Die Kammer habe in der Demonstration und dem angekündigten Tragen der Kufiya, dem sogenannten Palästinensertuch, den Versuch gesehen, „die Gedenkstätte und das in ihrer Satzung vorgesehene Gedenken als Vehikel zu nutzen, um andere politische Auffassungen – hier: die rechtliche und politische Einordnung des Krieges in Gaza – zu transportieren“, so die Sprecherin. Dies widerspreche dem Stiftungszweck der Gedenkstätte.
Die Initiative „Kufiyas in Buchenwald“ fordert von der Gedenkstätte unter anderem eine „offene Thematisierung des Völkermords in Gaza“. Die geplante Demonstration stieß auf Kritik. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, nannte die Aktion einen „skandalösen Angriff auf die Erinnerungskultur“. Die Gedenkstätte Buchenwald beklagte in den vergangenen Tagen, dass sie zunehmend von extremen politischen Gruppen für deren eigene Zwecke instrumentalisiert werde.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar können die Veranstalter Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mann mit Pali-Tuch (Archiv) |
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