Linksfraktion prüft Klage gegen Wehrdienst-Verordnung

1. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Rechtliche Schritte der Linken in Berlin

() – Die Linksfraktion prüft rechtliche Schritte gegen eine Verwaltungsvorschrift aus dem Verteidigungsministerium oder das gesamte Wehrdienstgesetz. Grund ist ein Gutachten aus dem Bundestag, das die Verfügung als „rechtswidrig“ bezeichnet hat.

Die Linken-Abgeordnete Desirée Becker, die den Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments mit der Erstellung der Expertise beauftragt hatte, sagte dem „Tagesspiegel“: „Hinsichtlich einer etwaigen Klage werden die sich bietenden Möglichkeiten seitens der Fraktion geprüft werden.“ Bei der Untersuchung der Optionen geht es unter anderem darum, inwiefern eine Fraktion eine Organklage auch wegen einer Verwaltungsvorschrift einreichen kann oder dies nur gegen Gesetze als Ganzes möglich ist.

Die Vorschrift soll eine gesetzliche Panne beseitigen, wodurch auch außerhalb des Spannungsfalles Männer im wehrfähigen Alter sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten genehmigen lassen müssen. Obwohl laut Gutachten das Ministerium damit seine Kompetenzen klar überschritten hat, soll die Regelung gelten, bis das Gesetz selbst wieder vom Bundestag geändert wurde.

Es gebe bereits einen Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes, wonach die entsprechende Regelung künftig „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“ werde, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der .

Zum Gutachten der Linken, wonach die Verwaltungsvorschrift, mit der die Meldepflicht bereits außer Kraft gesetzt wurde, rechtswidrig gewesen sein soll, sagte die Sprecherin: „Klar ist natürlich, dass wir dieses intern auswerten.“ Mit der geplanten Gesetzesänderung sei aber „bereits vorgesorgt“. Die – mutmaßlich rechtswidrige – Allgemeinverfügung soll für den Übergangszeitraum weiter in Kraft bleiben. Weiterhin müsse demnach also „eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden“, so die Sprecherin.

Siehe auch:  Justizministerin will Indexmieten stärker regulieren
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeswehr-Soldat (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Linksfraktion prüft rechtliche Schritte gegen Verwaltungsvorschrift oder Wehrdienstgesetz.
  • Gutachten bescheinigt der Verfügung Rechtswidrigkeit.
  • Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes liegt vor, Regelung wird auf Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: Männer im wehrfähigen Alter
  • Region: Deutschland
  • Frist: Regelung bleibt bis zur Änderung des Gesetzes in Kraft

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Linksfraktion prüft rechtliche Schritte gegen Verwaltungsvorschrift des Verteidigungsministeriums.
  • Gutachten bezeichnet die Verfügung als "rechtswidrig" und kritisiert Überschreitung der Kompetenzen des Ministeriums.
  • Es besteht eine gesetzliche Panne hinsichtlich der Meldepflicht für Auslandsaufenthalte im Wehrdienstgesetz.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Linksfraktion prüft rechtliche Schritte gegen Verwaltungsvorschrift und Wehrdienstgesetz
  • Bündelung von Optionen für eine mögliche Organklage
  • Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes in Arbeit, Regelung soll eingeschränkt werden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH