Wahlausschuss soll BSW-Einspruch gegen Wahlergebnis ablehnen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Bundestagswahl: Einsprüche zurückgewiesen
Berlin () – Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages soll die Einsprüche gegen das Ergebnis der letzten Bundestagswahl vollständig zurückweisen.
Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Ausschuss hervor, über die das Nachrichtenmagazin „POLITICO“ berichtet. „Die Einsprüche sind unbegründet“, heißt es in dem Papier. Es könne „kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“.
Die Einspruchsführer – darunter das BSW – hatten bundesweite Auszählungsfehler geltend gemacht und eine vollständige Neuauszählung verlangt. Laut Vorlage gibt es dafür keine Grundlage. Bloße Vermutungen reichten nicht aus: „Hinweise auf die Gefahr von Unregelmäßigkeiten oder allgemein gehaltene, pauschale Behauptungen über wahrscheinliche Fehlerquellen“ stellten keinen prüffähigen Sachverhalt dar.
Zahlreiche von den Einspruchsführern vorgetragene Einzelfälle seien bereits im regulären Prüfprozess korrigiert worden, andere hätten sich als unzutreffend oder unbegründet erwiesen. Die Wahlorgane hätten ihre gesetzlichen Prüfaufgaben ordnungsgemäß erfüllt und Fehler im üblichen Umfang behoben. Auch ein knappes Wahlergebnis rechtfertige kein automatisches Recht auf Neuauszählung, so der Ausschuss mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ein solches Vorgehen sei nur geboten, wenn nachweislich Fehler bei der Auszählung aufgetreten seien.
Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert – es fehlten lediglich 9.529 Stimmen. Die Einspruchsführer verwiesen unter anderem auf statistische „Anomalien“, angebliche Verwechslungen mit ähnlich benannten Parteien oder falsch als ungültig gewertete Stimmen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | BSW-Wahlnachlese (Archiv) |
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- Wahlprüfungsausschuss des Bundestages wird Einsprüche gegen die Bundestagswahl zurückweisen.
- Einsprüche gelten als unbegründet; keine mandatsrelevanten Wahlrechtsverstöße festgestellt.
- Statistische "Anomalien" und pauschale Behauptungen der Einspruchsführer wurden nicht als prüffähig anerkannt.
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- Region: Deutschland, Bundestagswahl
- Zahlen: BSW mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen, fehlten 9.529 Stimmen zur Fünf-Prozent-Hürde
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- Wahlprüfungsausschuss des Bundestages soll Einsprüche gegen Wahlresultate zurückweisen
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