Aufstallungspflicht in Teilen des Landkreises Freising nach Newcastle-Ausbruch
Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Landwirtschaftliche Maßnahmen in Freising
Freising () – Das Landratsamt Freising hat nach einem bestätigten Ausbruch der Newcastle-Krankheit im benachbarten Landkreis Erding für Teile des Landkreises Freising eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, gibt es im Landkreis Freising selbst weder einen Verdachtsfall noch ein betroffenes Tier.
Die Schutzzone um den Ausbruchsbetrieb in Erding erstreckt sich über einen Radius von drei Kilometern und betrifft Teile der Gemeinde Hallbergmoos.
Die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern umfasst zudem Teile der Gemeinden Eching, Neufahrn und Marzling sowie des Stadtgebiets Freising. In diesen Gebieten gelten ab sofort erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen, eine strikte Aufstallungspflicht und ein Verbringungsverbot für Geflügel.
Nach Angaben des Veterinäramts befinden sich in der Schutzzone fünf Kleinbetriebe mit weniger als 20 Tieren, die bereits kontrolliert und unauffällig waren. In der Überwachungszone liegen rund 140 Geflügelbetriebe, überwiegend Kleinbetriebe.
Die Newcastle-Krankheit ist eine für Geflügel hochansteckende Viruserkrankung, für Menschen und andere Haustiere wie Katzen oder Hunde jedoch ungefährlich.
Das Landratsamt wies darauf hin, dass für Hühner und Puten eine Impfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Zudem appellierte die Behörde an alle Geflügelhalter, auch Kleinstbestände beim Veterinäramt anzumelden, da eine nicht gemeldete Haltung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
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