Baden-Württembergs Grundsteuergesetz ist verfassungskonform

20. Mai 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Grundsteuerrechtsprechung in Baden-Württemberg

München () – Das Landesgrundsteuergesetz in ist nicht verfassungswidrig. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil.

Das Gericht wies die Revisionen in zwei entsprechenden Verfahren als unbegründet zurück. In beiden Fällen hatten die Kläger Verstöße gegen einfach-gesetzliches Recht und das Grundgesetz geltend gemacht.

Im ersten Verfahren ging es um ein Grundstück in , dessen Eigentümerin eine niedrigere Bewertung des Grundsteuerwerts aufgrund unterschiedlicher Nutzungsteile forderte. Das Finanzamt hatte jedoch den gesamten Bodenrichtwert für die Berechnung herangezogen. Der BFH bestätigte die Vorgehensweise des Finanzamts und sah keine Verletzung von Bundes- oder Landesrecht.

Im zweiten Verfahren klagte ein Ehepaar aus Stuttgart, das eine Herabsetzung des Grundsteuerwerts wegen Verkehrslärms und anderer individueller Merkmale ihres Grundstücks beantragte. Auch hier bestätigte der BFH die Berechnung des Finanzamts und sah keine Verfassungswidrigkeit. Der BFH teilte mit, dass der Gesetzgeber bei der Grundsteuererhebung typisierende und pauschalierende Regelungen treffen dürfe, um die Verwaltung zu vereinfachen.

Die neuen Regeln zur Grundsteuer gelten seit dem vergangenen Jahr. Bereits im November hatte der BFH entschieden, dass das in elf Ländern geltende Bundesmodell bestehen bleiben kann. Nach der Entscheidung zu der Regelung in Baden-Württemberg sind am BFH auch noch Verfahren gegen die Landesgrundsteuermodelle in , und anhängig. Das Gericht plant mündliche Verhandlungen für die Ländermodelle Hamburg und Hessen voraussichtlich im November 2026 und für das Landesmodell Bayern in der ersten Jahreshälfte 2027.

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Bildhinweis: Häuser (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes in Baden-Württemberg.
  • Revisionen zu Grundsteuerwertberechnungen in Karlsruhe und Stuttgart als unbegründet zurückgewiesen.
  • Mündliche Verhandlungen zu Grundsteuermodellen in Hamburg und Hessen 2026, Bayern 2027.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg
  • Zielgruppen: Kläger in Karlsruhe und Stuttgart, allgemein Grundstückseigentümer
  • Fristen: Mündliche Verhandlungen für Hamburg und Hessen im November 2026, Bayern in erster Jahreshälfte 2027

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bundesfinanzhof entschied über Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes in Baden-Württemberg
  • Kläger forderten niedrigere Grundsteuerwerte aufgrund individueller Merkmale und Nutzungsteile
  • Gesetzgeber darf typisierende Regelungen zur Vereinfachung der Verwaltung treffen
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