Erster Vogelgrippe-Fall in Münster bestätigt – Sicherheitsvorkehrungen für Tierhalter
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesundheitsschutz in Münster: Vogelgrippe-Befund
Münster () – In Münster ist erstmals ein Fall von Vogelgrippe bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Ein tot aufgefundener Kranich in Albachten-Ventrup war mit dem hochpathogenen H5N1-Virus infiziert, wie das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte.
Das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster teilte mit, dass es sich um einen Einzelfall handelt und daher keine allgemeine Stallpflicht verhängt wird.
Für Geflügelhalter gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen: Sie sollten ihre Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen tränken und Futter geschützt lagern. Straßen- und Stallkleidung müssen strikt getrennt werden.
Bei drei oder mehr Todesfällen innerhalb von 24 Stunden in Beständen mit bis zu 100 Tieren müssen Halter umgehend das Veterinäramt informieren.
Bürger werden gebeten, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und Haustiere fernzuhalten. Funde toter Vögel wie Enten, Gänse oder Schwäne sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Erster Nachweis von Vogelgrippe (H5N1) bei einem Wildvogel in Münster.
- Kein allgemeines Stallverbot aufgrund des Einzelfalls.
- Geflügelhalter müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen beachten.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Wildvögel in Münster betroffen, insbesondere ein Kranich
- Geflügelhalter müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- keine allgemeine Stallpflicht verhängt
- besondere Sicherheitsvorkehrungen für Geflügelhalter
- Bürger werden informiert, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren
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