Neue Vizepräsidentin will mehr Diversität im Verfassungsgericht

2. Februar 2026

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Diversität im Bundesverfassungsgericht: Eine politische Perspektive

() – Die neue Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Ann-Katrin Kaufhold hat hervorgehoben, wie wichtig „Diversität“ im Gericht sei. „Ich halte Pluralismus im Gericht für wichtig und glaube, dass alle davon profitieren“, sagte die von der SPD nominierte Staatsrechtslehrerin der FAZ. „Natürlich“ sei „noch mehr Diversität vorstellbar.“ Hierüber nachzudenken und das im Blick zu behalten, sei vor allem Aufgabe derjenigen, die für die Nominierung der Verfassungsrichter zuständig seien.

„Wir brauchen Menschen mit unterschiedlichen Positionen, die sich gegenseitig zuhören und um gemeinsame Lösungen ringen. Das droht in der Gesellschaft zunehmend verloren zu gehen – es ist gut, dass es in Karlsruhe funktioniert“, so Kaufhold. Sie beklagte zudem eine Verzerrung ihrer wissenschaftlichen Äußerungen etwa zur „Systemaufsicht oder zu Vergesellschaftungen.

Zum Thema der Rechtsfähigkeit von Naturgütern, wie etwa Flüssen, sagte die Verfassungsrichterin der FAZ, es sei es sinnvoll, dass sich die Rechtswissenschaft damit auseinandersetze. „Inhaltlich habe ich mich nicht festgelegt: Es gibt gute Gründe dafür und dagegen.“ Sie beklagt, dass „Menschen sich bewusst unredlich und manipulativ mit Aussagen auseinandersetzen, also sie falsch wiedergeben oder Positionen unterstellen, die sich aus den Aussagen in keiner Weise sinnvoll herleiten lassen. Ich habe zum Beispiel erlebt, dass Äußerungen von mir zum Thema Klimaschutz, die einen deskriptiv-analytischen Charakter hatten, in Tweets zu normativen Wertungen und politischen Forderungen umgedeutet wurden.“

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Kaufhold fügte hinzu: Ich habe zum Beispiel beschrieben, dass Gerichte heute erheblichen Einfluss darauf haben, ob und wie Klimaschutz betrieben wird. Wer die Rechtsprechung weltweit auswertet, kommt zu dieser Erkenntnis. Wie man diese Entwicklung bewertet, steht auf einem anderen Blatt. In der Verfassungsrechtswissenschaft wird das aus gutem Grund differenziert diskutiert.“ Außer Frage stehe dabei, dass der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen treffen müsse. „Gerichte konkretisieren immer nur Mindestanforderungen. Es wurde wahrheitswidrig behauptet, ich wolle das ändern. Auch meine Habilitationsschrift zur `Systemaufsicht` wurde herangezogen, um mir zu unterstellen, ich wolle die Gewaltenteilung aushebeln. Das ist abwegig. Dafür gibt es in dem Text keine Anhaltspunkte. In meiner Habilitation geht es um Finanzmarktaufsicht.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)

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