Acht Jahre Haft für Zuhälterei und Betrug in Aurich rechtskräftig
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Urteil zu Zuhälterei in Aurich
Aurich () – Das Landgericht Aurich hat die Verurteilung eines 58-Jährigen zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen Zuhälterei und Betrugs für rechtskräftig erklärt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil vom Mai 2025 verworfen.
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts hatte den Mann schuldig gesprochen, weil er nach Angaben des Gerichts in den Jahren 2023 und 2024 eine Prostituierte ausgebeutet und eine weitere Geschädigte in 38 Fällen betrogen hatte. Durch die Taten erlangte er insgesamt 56.540 Euro, hieß es.
Mit Beschluss vom 9. Dezember 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil und änderte lediglich die Einziehungsentscheidung zu sichergestellten Mobiltelefonen des Angeklagten ab.
Damit ist das Strafmaß von acht Jahren Haft endgültig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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