Verfassungsklage gegen Durchsuchung zur Abschiebung erfolgreich

20. November 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung in Deutschland: Polizeimaßnahmen und Grundrechte

() – Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen eine polizeiliche Maßnahme in einer Berliner Gemeinschaftsunterkunft richtete. Die Maßnahme, bei der die Tür eines Zimmers ohne richterliche Anordnung aufgebrochen wurde, um den Beschwerdeführer zum Zwecke der Abschiebung zu ergreifen, sei als Durchsuchung einzustufen, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.

Der Beschwerdeführer, dessen Abschiebung angeordnet worden war, bewohnte im Jahr 2019 einen Raum in der Gemeinschaftsunterkunft. Trotz mehrfachen Klopfens hatte niemand die Tür geöffnet, woraufhin die Polizei diese mit einer Ramme aufbrach. Das Oberverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass es sich nicht um eine Durchsuchung handelte, da keine Suchhandlung stattgefunden habe. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag auf Revision zurück.

Das Bundesverfassungsgericht hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Es stellte fest, dass eine richterliche Anordnung erforderlich gewesen wäre, da der Aufenthaltsort des Beschwerdeführers nicht sicher bekannt war. Der Schutz des Grundrechts aus Art. 13 GG sei verletzt worden, da der präventive Grundrechtsschutz nicht gewährleistet gewesen sei (Beschluss vom 19. September 2025 – 2 BvR 460/25).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesverfassungsgericht (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesverfassungsgericht gab Verfassungsbeschwerde gegen Polizeimaßnahme statt
  • Aufbrechen der Zimmertür ohne richterliche Anordnung als Durchsuchung eingestuft
  • Urteil des Oberverwaltungsgerichts wurde aufgehoben und Sache zurückverwiesen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffenen: Person in Gemeinschaftsunterkunft, Zielgruppe: Migranten/Abzuschiebende
  • Maßnahme: Aufbrechen der Tür ohne richterliche Anordnung, betroffene Region: Berlin
  • Frist: Beschluss vom 19. September 2025, Grundrechtsverletzung gemäß Art. 13 GG

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Polizeiliche Maßnahme bei der Abschiebung ohne richterliche Anordnung
  • Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts, dass dies als Durchsuchung gilt
  • Verletzung des Grundrechts aus Art. 13 GG, da präventiver Grundrechtsschutz nicht gewährleistet war

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Prüfung der Notwendigkeit von richterlichen Anordnungen bei polizeilichen Maßnahmen
  • Klarstellung der Auslegung von Grundrechten in Bezug auf Durchsuchungen
  • Rückweisung des Falls an die unteren Instanzen zur erneuten Bewertung

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