Geflügelpest bei Ente am Wöhrder See in Nürnberg festgestellt
Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesundheit: Geflügelpest in Nürnberg festgestellt
Nürnberg () – Im Stadtgebiet Nürnberg ist bei einer verendeten Stockente am Wöhrder See die Geflügelpest nachgewiesen worden. Das teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.
Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut habe das Virus vom Typ H5N1 am Donnerstag amtlich festgestellt.
Die auch als Vogelgrippe bekannte, hochansteckende Viruserkrankung war zuletzt auch bei zwei Graugänsen im benachbarten Fürth aufgetreten. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung gilt in Nürnberg weiterhin eine Allgemeinverfügung zur Erhöhung der Biosicherheit.
Diese verpflichtet alle Geflügelhaltenden, konsequent Hygiene- und Schutzmaßnahmen umzusetzen, um einen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.
Das Risiko einer Übertragung des Erregers auf den Menschen wird nach Angaben der Behörden weiterhin als gering eingestuft. Die Stadt bittet darum, tot aufgefundene Wildvögel nicht zu berühren.
Werden mehrere verendete Tiere an einem Ort entdeckt, soll das Veterinäramt informiert werden.
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Geflügelpest (H5N1) bei verendeter Stockente am Wöhrder See nachgewiesen.
- Allgemeinverfügung zur Erhöhung der Biosicherheit in Nürnberg weiterhin in Kraft.
- Bürger sollen tot aufgefundene Wildvögel nicht berühren und das Veterinäramt bei mehreren verendeten Tieren informieren.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Stadtgebiet Nürnberg
- Geflügelhaltende Personen
- Virus H5N1, Risiko für Menschen als gering eingestuft
- Allgemeinverfügung zur Erhöhung der Biosicherheit in Kraft
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Nachweis der Geflügelpest (H5N1) bei einer verendeten Stockente
- Vorherige Fälle bei Graugänsen in der Nähe (Fürth)
- Allgemeinverfügung zur Erhöhung der Biosicherheit zur Verhinderung von Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Allgemeinverfügung zur Erhöhung der Biosicherheit bleibt in Kraft
- Geflügelhaltende müssen Hygiene- und Schutzmaßnahmen umsetzen
- Stadt bittet, tot aufgefundene Wildvögel nicht zu berühren und Veterinäramt bei mehreren verendeten Tieren zu informieren
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