BGH: Keine Abgabe unbefüllter E-Zigaretten-Tanks an Minderjährige

11. März 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Aspekte des Jugendschutzes in Deutschland

() – Unbefüllte Ersatztanks für elektronische Zigaretten dürfen in nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Der Bundesgerichtshof entschied am Mittwoch, dass auch unbefüllte Tanks unter die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote fallen, da sie zum Konsum von E-Liquids bestimmt sind.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Klägerin, die E-Zigaretten und Zubehör vertreibt, gegen einen Händler geklagt, der unbefüllte Tanks über das Internet ohne Altersprüfung verkaufte. Das Landgericht und das Oberlandesgericht hatten der Klage weitgehend stattgegeben. Der BGH bestätigte nun, dass die Abgabe solcher Tanks ohne Altersprüfung gegen das Jugendschutzgesetz verstößt.

Die Beklagte muss die Abgabe unterlassen und Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung geben. Der Anspruch der Klägerin auf Erstattung der Abmahnkosten wurde ebenfalls bestätigt, während der Anspruch auf Auskunft über den erzielten Gewinn abgewiesen wurde (Urteil vom 11. März 2026 – I ZR 106/25).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.
  • Abgabe solcher Tanks ohne Altersprüfung verstößt gegen das Jugendschutzgesetz.
  • BGH bestätigte Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, wies jedoch Anspruch auf Auskunft über erzielten Gewinn ab.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Kinder und Jugendliche in Deutschland
  • unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten
  • Urteil gilt ab dem 11. März 2026

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten fallen unter das Jugendschutzgesetz
  • Verstoß gegen Abgabeverbot ohne Altersprüfung
  • Gerichtliche Bestätigung der Vorinstanzen (Landgericht Bochum, Oberlandesgericht Hamm)

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Abgabe unbefüllter Ersatztanks für E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche wird verboten.
  • Händler müssen die Abgabe solcher Tanks unterlassen und Auskunft über die Verletzungshandlung geben.
  • Altersprüfung beim Verkauf unbefüllter Tanks wird durchgesetzt.

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