Geflügelpest-Sperrgebiet im Hochsauerlandkreis aufgehoben
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Maßnahmen im Hochsauerlandkreis aufgehoben
Meschede () – Die wegen der Geflügelpest verhängten Schutzmaßnahmen im Hochsauerlandkreis sind aufgehoben worden. Das teilte der Kreis am Freitag mit.
Die Restriktionen hatten unter anderem ein Verbot von Geflügelmärkten und das Gebot zur Stallpflicht umfasst.
Die Behörden hatten das Sperrgebiet um einen Ausbruchsbetrieb in Meschede eingerichtet, nachdem der Erreger der Vogelgrippe nachgewiesen worden war. Seitdem seien keine weiteren Fälle mehr aufgetreten, hieß es zur Begründung für die Aufhebung.
Die Maßnahmen waren zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung der Tierseuche ergriffen worden.
Für Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet gelten nun wieder die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen. Die Aufhebung betrifft sowohl das ehemalige Kerngebiet als auch die umliegende Pufferzone.
Die Kreisverwaltung wies darauf hin, dass die Aufstallpflicht für Freilandgeflügel damit entfällt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Henne (Archiv) |
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- Schutzmaßnahmen im Hochsauerlandkreis wegen Geflügelpest aufgehoben
- Aufstallpflicht für Freilandgeflügel entfällt
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Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Geflügelhalter im Hochsauerlandkreis
- Aufhebung der Maßnahmen: Schutzmaßnahmen wegen Geflügelpest; Stallpflicht entfällt
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- Ausbruch des Virus der Vogelgrippe in Meschede
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- Keine weiteren Fälle seit dem ersten Ausbruch
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Schutzmaßnahmen im Hochsauerlandkreis wurden aufgehoben.
- Stallpflicht für Freilandgeflügel entfällt.
- Es gelten wieder die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter.
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