Bundeskabinett beschließt Senkung der Luftverkehrsteuer

1. April 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Änderungen im Luftverkehrsteuergesetz Berlin

() – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Die Luftverkehrsteuersätze sollen auf das Niveau der vor dem 1. Mai 2024 geltenden Steuersätze gesenkt werden, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten

Konkret sind folgende Änderungen vorgesehen: Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2.500 km Entfernung wird von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt. Für Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 km Entfernung sinkt der Steuersatz von 39,34 Euro auf 33,01 Euro. Bei Zielländern mit einer Entfernung von über 6.000 km wird der Steuersatz von 70,83 Euro auf 59,43 Euro reduziert.

Das Bundesfinanzministerium teilte, dass die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden sollen. Die Steuersätze knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanzklassen gegliedert. Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen und dem größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kabinettssitzung am 01.04.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Senkung der Luftverkehrsteuersätze auf Niveau vor 1. Mai 2024
  • Steuersatz für bis zu 2.500 km Entfernung: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro
  • Inkrafttreten der Änderungen am 1. Juli 2026

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Reisende, die Flüge ins Ausland buchen werden.
  • Steuersenkungen: 15,53 Euro auf 13,03 Euro (bis 2.500 km), 39,34 Euro auf 33,01 Euro (2.500 - 6.000 km), 70,83 Euro auf 59,43 Euro (über 6.000 km).
  • Gesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Senkung der Luftverkehrsteuersätze zum 1. Juli 2026
  • Ziel: Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrs erhöhen
  • Anpassung basierend auf Entfernung zu Zielländern

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Senkung der Luftverkehrsteuersätze auf das Niveau von vor dem 1. Mai 2024
  • Steuersatz für Zielländer bis 2.500 km: von 15,53 Euro auf 13,03 Euro
  • Steuersätze werden an Reisende weitergegeben
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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