Frankfurter Gericht stuft Bewertungsmanagement als Rechtsdienstleistung ein
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Rechtsdienstleistungen und Bewertungen in Frankfurt
Frankfurt am Main () – Ein Unternehmen, das anbietet, gegen Richtlinien verstoßende Google-Bewertungen zu melden und zu beanstanden, erbringt damit eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Das hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.
Die Richter teilten mit, dass eine solche Tätigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordere und damit nur mit entsprechender Erlaubnis ausgeübt werden dürfe.
Im konkreten Fall hatte eine auf Suchmaschinenoptimierung spezialisierte Klägerin eine Anwaltskanzlei auf Unterlassung verklagt. Die Kanzlei hatte auf ihrer Website behauptet, das Unternehmen biete „oftmals nicht ausführbare Leistungen“ an.
Das Landgericht hatte diese Äußerung zunächst untersagt, das Oberlandesgericht gab der Berufung der Beklagten jedoch teilweise statt.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Behauptung der Anwaltskanzlei eine zulässige Tatsachenäußerung sei. Die Klägerin werbe damit, bei regelwidrigen Bewertungen „den notwendigen Schritt zu unternehmen“, habe aber nicht vorgetragen, über eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu verfügen.
Das Urteil vom 19. März ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision kann noch zugelassen werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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- Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass das Melden von Google-Bewertungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung ist.
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