Frankfurter Gericht stuft Bewertungsmanagement als Rechtsdienstleistung ein

13. April 2026

Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsdienstleistungen und Bewertungen in Frankfurt

() – Ein Unternehmen, das anbietet, gegen Richtlinien verstoßende Google-Bewertungen zu melden und zu beanstanden, erbringt damit eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Das hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden.

Die Richter teilten mit, dass eine solche Tätigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordere und damit nur mit entsprechender Erlaubnis ausgeübt werden dürfe.

Im konkreten Fall hatte eine auf Suchmaschinenoptimierung spezialisierte Klägerin eine Anwaltskanzlei auf Unterlassung verklagt. Die Kanzlei hatte auf ihrer Website behauptet, das Unternehmen biete „oftmals nicht ausführbare Leistungen“ an.

Das Landgericht hatte diese Äußerung zunächst untersagt, das Oberlandesgericht gab der Berufung der Beklagten jedoch teilweise statt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Behauptung der Anwaltskanzlei eine zulässige Tatsachenäußerung sei. Die Klägerin werbe damit, bei regelwidrigen Bewertungen „den notwendigen Schritt zu unternehmen“, habe aber nicht vorgetragen, über eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu verfügen.

Das Urteil vom 19. März ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision kann noch zugelassen werden.

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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass das Melden von Google-Bewertungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung ist.
  • Die Klägerin konnte keine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nachweisen.
  • Urteil vom 19. März ist noch nicht rechtskräftig, Revision kann zugelassen werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Unternehmen, die gegen Google-Bewertungen vorgehen wollen.
  • Rechtsdienstleistungspflicht betrifft alle Anbieter solcher Services in Deutschland.
  • Urteil vom 19. März; Revision möglicherweise zulässig; momentan nicht rechtskräftig.

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Unternehmen bietet Rechtsdienstleistung ohne Erlaubnis an
  • Rechtsdienstleistungsgesetz verlangt rechtliche Prüfung des Einzelfalls
  • Auseinandersetzung zwischen Suchmaschinenoptimierung und Anwaltskanzlei über Zulässigkeit von Äußerungen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Unternehmen muss Erlaubnis für Rechtsdienstleistung einholen
  • Richter entscheiden über Rechtmäßigkeit von Äußerungen auf Kanzlei-Website
  • Urteil noch nicht rechtskräftig, Revision möglich
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