Urteil im "Glasfaser-Mordprozess" rechtskräftig
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Rechtsprechung in Deutschland: Mordfall Überprüfung
Leipzig () – Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der vier Angeklagten im sogenannten „Glasfaser-Mordprozess“ verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Die Angeklagten waren vom Landgericht Saarbrücken wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Angeklagten ihren Arbeitgeber unter einem Vorwand in eine Monteurswohnung gelockt, wo sie ihn fesselten und misshandelten. Dabei nahmen sie seinen Tod billigend in Kauf.
Anschließend demütigten sie das Opfer weiter, während sie sich gegenseitig filmten.
Die umfassende Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 19. März 2026 – 6 StR 443/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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