BGH verwirft Revisionen von Mitgliedern der "Kaiserreichsgruppe"
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Karlsruher Urteil zu terroristischer Vereinigung
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier Angeklagten der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Koblenz verworfen.
Das teilte das Karlsruher Gericht am Montag mit. Die Angeklagten waren wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten sowie acht Jahren verurteilt worden.
Die Angeklagten, die der Szene der sogenannten Reichsbürger angehören, lehnten die Staats- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und planten, diese mit Gewalt zu überwinden. Sie wollten laut dem Urteil eine neue Regierung errichten, basierend auf der Reichsverfassung von 1871. Der geplante Umsturz sollte durch verschiedene Aktionen im Mai 2022 erfolgen, darunter die Absetzung der Bundesregierung und die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers.
Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil nun rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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