SPD weist Kritik an Abschwächung des Heizungsgesetzes zurück
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Klimaschutz und Heizungsgesetz in Berlin
Berlin () – Der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Armand Zorn, hat den Vorwurf zurückgewiesen, dass die Koalition mit dem neuen Heizungsgesetz den Klimaschutz im Gebäudebereich aufgebe.
„2045 muss auch der Gebäudesektor klimaneutral sein, Neubauten schon ab 2030“, sagte Zorn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgabe). „Auf dem Weg zur Klimaneutralität geben wir den Menschen mehr Wahlfreiheit, wir nehmen sie aber auch stärker in die Verantwortung für den Klimaschutz und stärken den Mieterschutz.“
Der Kompromiss zum Heizungsgesetz gebe Planungssicherheit für Handwerk, Gebäudeeigentümer und Mieter und stärke die Akzeptanz des Klimaschutzes, sagte der SPD-Politiker. Es sei richtig, das Gesetz nun entlang des in der Koalition vereinbarten Kompromisses „zügig auf den Weg zu bringen“.
Das Klimaschutzgesetz gelte, beteuerte Zorn. Der Expertenrat für Klimafragen geht aktuell davon aus, dass die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen werden, um die Erreichung der Ziele im Klimaschutzgesetz sicherzustellen.
Der Entwurf des neuen Heizungsgesetzes von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sieht vor, dass fossile Heizungen nun doch über 2045 hinaus eingebaut und betrieben werden dürfen. Kritiker sehen darin einen Widerspruch zum Bundes-Klimaschutzgesetz, wonach Deutschland bis 2045 Klimaneutralität erreichen muss. Auch im Grundgesetz wird mittlerweile Klimaneutralität bis 2045 als Ziel genannt. Ein Weiterbetrieb der fossilen Heizungen nach 2045 ist nach den bisherigen EU-Plänen allerdings auch deshalb unwahrscheinlich, weil der Europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU ETS-2) schon vorher keine Ausstellung neuer CO2-Zertifikate mehr vorsieht.
Bereits bei der Einigung auf Eckpunkte für das Heizungsgesetz hatten Experten kritisiert, dass sich damit die Sektorziele im Klimaschutzgesetz für den Gebäudebereich nicht erreichen lassen. Seitdem hat die Koalition die Anreize für den Einbau von Öl- und Gasheizungen für Vermieter etwas verringert: Sie sollen künftig nach dem Einbau neuer fossiler Heizungen einen Teil der Betriebskosten übernehmen müssen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gasheizung (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 2045 muss der Gebäudesektor klimaneutral sein, Neubauten bereits ab 2030.
- Fossile Heizungen dürfen über 2045 hinaus eingebaut und betrieben werden.
- Anreize für den Einbau von Öl- und Gasheizungen für Vermieter wurden verringert.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft Gebäudeeigentümer, Mieter, Handwerk
- Frist für Neubauten 2030, Klimaneutralität 2045
- Kritiker sehen Widersprüche zum Klimaschutzgesetz, das Emissionshandelssystem könnte bereits vorher keine neuen CO2-Zertifikate zulassen
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Vorwurf des Aufgabs des Klimaschutzes durch neues Heizungsgesetz zurückgewiesen
- Planungssicherheit für Handwerk, Gebäudeeigentümer und Mieter als Ziel
- Kritische Stimmen zu den Auswirkungen auf frühere Klimaziele und fossile Heizungen über 2045 hinaus
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Planungssicherheit für Handwerk, Gebäudeeigentümer und Mieter schaffen
- Anreize für den Einbau von Öl- und Gasheizungen verringern
- Gesetz zügig auf den Weg bringen
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