Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin aus München
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Gesellschaft: Gerichtsurteil gegen IS-Mitglied in München
München () – Das Oberlandesgericht München hat eine 42-jährige Frau wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und Verletzung ihrer Fürsorgepflicht zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Lydia G. war im September 2014 mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien gereist, um sich ihrem bereits dort befindlichen Ehemann und dem IS anzuschließen.
Die Familie lebte in Raqqa, bis der Ehemann im Juli 2015 bei einem Selbstmordanschlag starb. Die Angeklagte heiratete daraufhin einen weiteren IS-Kämpfer, wurde dessen Zweitfrau und brachte 2017 einen Sohn zur Welt.
Nach der Rückeroberung Raqqas durch Koalitionstruppen zog die Familie mit dem IS weiter. Im Januar 2018 wurde ihr Haus von Bomben getroffen, wobei der zweite Ehemann starb.
Lydia G. und ihre vier Kinder überlebten. Im Februar 2019 ergab sie sich den Koalitionstruppen und kam ins Lager Al Hol.
Erst im Juli 2023 gab sie sich einer deutschen Deradikalisierungsstelle zu erkennen und äußerte den Wunsch, zurückzukehren. Am 30. April 2025 wurde sie nach Deutschland gebracht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die Frau durch die Führung des Haushalts für ihre kämpfenden Ehemänner, die Erziehung der Kinder im Sinne der IS-Ideologie, den Besitz einer AK-47 sowie Versuche, ihre Schwester für den IS zu gewinnen, an der Organisation beteiligte.
Zudem habe sie ihre Kinder durch das Leben im Kriegsgebiet und die IS-konforme Erziehung gefährdet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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