OVG: Bodendenkmal in Königswinter festgestellt
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Denkmalschutz in Königswinter: Gerichtsurteil
Königswinter () – Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die „Mittelalterliche bis neuzeitliche Propstei und Pfarrkirche Oberpleis“ in Königswinter ein Bodendenkmal ist. Das teilte das Gericht mit, nachdem es sich mit der im Jahr 2022 neu eingeführten Kategorie des vermuteten Bodendenkmals befasst hat.
Die Bezirksregierung Köln hatte im Mai 2023 angeordnet, dass die Grundstücke des ehemaligen Benediktinerklosters als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt eingetragen werden.
Ein Kläger, der Eigentümer einiger betroffener Flächen, hatte die Feststellung beantragt, dass das Bodendenkmal nicht auf zwei seiner Grundstücke zutreffe. Er argumentierte, es fehle ein sicherer Nachweis für das Vorhandensein eines archäologischen Befunds im Boden.
Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Klägers zurück und stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Annahme eines Bodendenkmals gegeben sind.
Die Regelung sei verhältnismäßig und berücksichtige die typischerweise geringen Erhaltungsaufwände für Bodendenkmäler. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen, eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht ist jedoch möglich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Oberverwaltungsgericht entscheidet, dass "Mittelalterliche bis neuzeitliche Propstei und Pfarrkirche Oberpleis" ein Bodendenkmal ist.
- Bezirksregierung Köln ordnete im Mai 2023 die Eintragung des ehemaligen Benediktinerklosters in die Denkmalliste an.
- Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen; Revision wurde nicht zugelassen, jedoch ist eine Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht möglich.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Eigentümer einiger Flächen in Königswinter
- Region: Königswinter, Nordrhein-Westfalen
- Zeitpunkt: Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts; Anordnung der Bezirksregierung im Mai 2023
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zur Einordnung als Bodendenkmal
- Anordnung der Bezirksregierung Köln zur Eintragung auf der Denkmalliste
- Klage des Eigentümers, der einen Nachweis für archäologische Funde anfocht
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Grundstücke des ehemaligen Benediktinerklosters werden als Bodendenkmal in die Denkmalliste eingetragen.
- Keine Revision gegen das Urteil zugelassen; Möglichkeit zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht besteht.
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