Aufstallungspflicht in Teilen des Landkreises Freising nach Newcastle-Ausbruch

19. Mai 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Landwirtschaftliche Maßnahmen in Freising

Freising () – Das Landratsamt Freising hat nach einem bestätigten Ausbruch der Newcastle-Krankheit im benachbarten Landkreis Erding für Teile des Landkreises Freising eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, gibt es im Landkreis Freising selbst weder einen Verdachtsfall noch ein betroffenes Tier.

Die Schutzzone um den Ausbruchsbetrieb in Erding erstreckt sich über einen Radius von drei Kilometern und betrifft Teile der Gemeinde Hallbergmoos.

Die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern umfasst zudem Teile der Gemeinden Eching, Neufahrn und Marzling sowie des Stadtgebiets Freising. In diesen Gebieten gelten ab sofort erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen, eine strikte Aufstallungspflicht und ein Verbringungsverbot für Geflügel.

Nach Angaben des Veterinäramts befinden sich in der Schutzzone fünf Kleinbetriebe mit weniger als 20 Tieren, die bereits kontrolliert und unauffällig waren. In der Überwachungszone liegen rund 140 Geflügelbetriebe, überwiegend Kleinbetriebe.

Die Newcastle-Krankheit ist eine für Geflügel hochansteckende Viruserkrankung, für Menschen und andere Haustiere wie Katzen oder Hunde jedoch ungefährlich.

Das Landratsamt wies darauf hin, dass für Hühner und Puten eine Impfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Zudem appellierte die Behörde an alle Geflügelhalter, auch Kleinstbestände beim Veterinäramt anzumelden, da eine nicht gemeldete Haltung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hühner (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Freising angeordnet
  • Schutzzone mit 3 km Radius um Ausbruch in Erding
  • Überwachungszone mit 10 km Radius umfasst Teile mehrerer Gemeinden und Stadtgebiets Freising

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppen: Geflügelhalter, insbesondere Kleinbetriebe
  • Regionen: Teile des Landkreises Freising, Gemeinden Hallbergmoos, Eching, Neufahrn, Marzling, Stadtgebiet Freising
  • Fristen/Zeiträume: Ab sofort gültige Aufstallungspflicht und Biosicherheitsmaßnahmen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Bestätigter Ausbruch der Newcastle-Krankheit im benachbarten Landkreis Erding
  • Aufstallungspflicht und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung
  • Gesetzliche Impfpflicht für Hühner und Puten, Appell zur Meldung von Kleinstbeständen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Freising angeordnet
  • Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen und Verbringungsverbot für Geflügel in bestimmten Bereichen
  • Appell an Geflügelhalter zur Anmeldung von Kleinstbeständen beim Veterinäramt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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