Geflügelpest in Kempen führt zu Sperrzone
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Geflügelhaltung und Tiergesundheit in Kempen
Kempen () – In einem Geflügelhaltungsbetrieb in Kempen ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das teilte der Kreis Viersen am Donnerstag mit.
Alle Tiere des Betriebes wurden bereits am 2. Dezember vorsorglich getötet und entsorgt, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut die Infektion mit dem Virus H5N1 bestätigt hatte.
Um den Betrieb herum richtet der Kreis nun eine 10 Kilometer große Schutz- und Überwachungszone ein. Diese erstreckt sich auch in die Nachbarkreise Wesel und Kleve sowie in die Stadt Krefeld.
Für Geflügelhalter innerhalb dieser Zone gelten ab dem 5. Dezember um 0:00 Uhr strenge Auflagen: Das Geflügel muss im Stall bleiben, und es gelten verschärfte Biosicherheitsvorgaben wie Schuh- und Kleidungswechsel vor dem Betreten der Ställe. Auch die Vermarktung von Geflügelprodukten ist eingeschränkt.
Das Veterinäramt des Kreises sucht derzeit die Betriebe in der Schutzzone auf und informiert über die Maßnahmen.
Der Kreis appelliert an alle Halter, auch in Klein- und Hobbyhaltungen, die Biosicherheitsregeln strikt einzuhalten. Dazu gehört, Futterstellen für Wildvögel unzugänglich zu machen und Besucherkontakte zu minimieren.
Verdachtsfälle können dem Veterinäramt gemeldet werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Geflügelpest-Ausbruch in Kempen bestätigt
- Alle Tiere am 2. Dezember vorsorglich getötet und entsorgt
- 10 Kilometer große Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, betroffen sind auch Nachbarkreise und Stadt Krefeld
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Geflügelhaltungsbetriebe in Kempen, Wesel, Kleve und Krefeld
- Schutz- und Überwachungszone von 10 Kilometern ab dem 2. Dezember eingerichtet, strenge Auflagen ab dem 5. Dezember um 0:00 Uhr
- Biosicherheitsvorgaben, Einschränkungen bei der Vermarktung von Geflügelprodukten
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
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- Einrichtung einer 10 Kilometer großen Schutz- und Überwachungszone für umliegende Gebiete
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Einrichtung einer 10 Kilometer großen Schutz- und Überwachungszone
- Strenge Auflagen für Geflügelhalter in der Zone ab dem 5. Dezember
- Aufklärung und Information der Betriebe in der Schutzzone durch das Veterinäramt
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