Frankfurter Gericht bestätigt Testamentsvollstreckerin im Württemberger Testament

5. Dezember 2025

Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung in Frankfurt am Main

() – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Beschwerde einer Testamentsvollstreckerin gegen ihre Entlassung stattgegeben. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass die vom Nachlassgericht in Königstein angeordnete Entlassung der Frau nicht rechtmäßig gewesen sei.

Die Mutter war von einem ihrer Söhne aus dem Amt entfernt worden.

Die Eheleute hatten in einem gemeinschaftlichen Testament ihre Kinder zu Erben eingesetzt, der überlebenden Ehefrau aber einen Nießbrauch am Nachlass eingeräumt und sie zugleich zur Testamentsvollstreckerin ernannt. Diese als ‚Württemberger Testament‘ bekannte Konstruktion sahen die Richter als bewusste Entscheidung der Erblasser an.

Eine Entlassung der Testamentsvollstreckerin komme nur bei grober Pflichtverletzung in Betracht, was hier nicht vorliege.

Die vom Sohn vorgebrachten Vorwürfe, etwa Unzulänglichkeiten bei der Bewirtschaftung von Nachlassimmobilien, rechtfertigten keine Entlassung. Die Erträge stünden ohnehin der Nießbrauchnehmerin, also der Mutter, zu.

Auch für eine Gefährdung der Substanz des Immobilienvermögens habe der Sohn keine hinreichenden Anhaltspunkte dargelegt, so das Gericht. Der Beschluss des 21. Zivilsenats vom 27. November ist unanfechtbar.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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