Landgericht Dortmund wird für alle Umweltstrafsachen in NRW zuständig

18. Dezember 2025

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Umweltrecht und Justiz in Dortmund

() – Das nordrhein-westfälische Justizministerium hat die Zuständigkeit für alle erst- und zweitinstanzlichen Umweltstrafsachen beim Landgericht Dortmund konzentriert. Die entsprechende Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, wie das Ministerium mitteilte.

Damit werden alle Verfahren dieser Art, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, künftig in Dortmund verhandelt.

Justizminister Benjamin Limbach begründete den Schritt mit der besonderen Komplexität von Umweltstrafverfahren. Diese erforderten spezielles Wissen über Umweltrecht, Technik und naturwissenschaftliche Zusammenhänge.

Wer in organisierten Strukturen auf Kosten von Umwelt und Gesundheit Gewinne erziele, solle auf eine vorbereitete und erfahrene Justiz treffen, so Limbach.

Die Konzentration in Dortmund erfolgt in räumlicher Nähe zur Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität (ZeUK NRW). Diese spezialisierte Staatsanwaltschaft für das gesamte Land hat ihren Sitz ebenfalls in Dortmund und ermittelt bei herausgehobenen Umweltstraftaten.

Bislang gab es in NRW nur auf Ebene der Amtsgerichte spezialisierte Gerichte für Umweltstrafsachen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: Umweltstraftäter und deren Rechtsfälle
  • Region: Nordrhein-Westfalen, insbesondere Dortmund
  • Zeitrahmen: Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2026

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Konzentration der Zuständigkeit für Umweltstrafsachen am Landgericht Dortmund
  • Besondere Komplexität der Umweltstrafverfahren erfordert spezialisiertes Wissen
  • Nähe zur Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Dortmund

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Konzentration der Zuständigkeit für Umweltstrafsachen beim Landgericht Dortmund.
  • Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
  • Kooperation mit der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Dortmund.

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