Letzte Geflügelpest-Überwachungszone im Kreis Soest aufgehoben

22. Dezember 2025

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Tiergesundheit und Biosicherheit in Soest

Soest () – Der Veterinärdienst des Kreises Soest hat die letzte von drei eingerichteten Überwachungszonen zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben. Das teilte die Kreisverwaltung am Montag mit.

Die Zone war Ende November nach einem Ausbruch der Aviären Influenza im benachbarten Kreis eingerichtet worden.

Obwohl die behördlichen Auflagen für Geflügelhalter mit der Aufhebung entfallen, appelliert die Kreisveterinärdirektorin, weiterhin strenge Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel weiterhin als hoch ein, da das Virus nach wie vor in der Wildvogelpopulation zirkuliere.

Zu den empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen gehören unter anderem, Futterstellen für Wildvögel unzugänglich zu platzieren, Geflügel ausschließlich mit Leitungswasser zu tränken und eine strikte Trennung zwischen Stall- und Straßenkleidung einzuhalten.

Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen dem Veterinärdienst umgehend gemeldet werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hühner (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Geflügelhalter im Kreis Soest
  • Risikoeinschätzung: Hoch nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts
  • Maßnahmen: Meldung unklarer Krankheits- oder Todesfälle, Implementierung von Biosicherheitsmaßnahmen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ausbruch der Aviären Influenza im Kreis Paderborn
  • Fortbestehen des hohen Infektionsrisikos in der Wildvogelpopulation
  • Notwendigkeit von Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Überwachungzone zum Schutz vor Geflügelpest aufgehoben
  • Appell an Geflügelhalter, strenge Vorsichtsmaßnahmen zu beachten
  • Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen gemeldet werden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH