BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes an Ex-Frau in Büchen

23. Dezember 2025

Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Mordfall in Büchen bestätigt

() – Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen Mordes an seiner Ex-Frau in Büchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Das teilte der BGH am Dienstag mit.

Das Landgericht hatte den Mann zudem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der Angeklagte Hass auf seine geschiedene Ehefrau, die er als „Verräterin“ ansah. Die Frau hatte sich 2016 gegen seinen Willen von ihm getrennt und war bestrebt, ihre Zahlungsansprüche durchzusetzen.

Kurze Zeit nach der Anordnung der Zwangsversteigerung seiner Grundstücke erschoss der Angeklagte seine Ex-Frau an einem Waldweg.

Das Landgericht wertete die Tat als heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler, weshalb es nun rechtskräftig ist (Beschluss vom 16. Dezember 2025 – 5 StR 646/25).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Angeklagter (Mörder) und Ex-Frau
  • Region: Büchen, Deutschland
  • Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe; rechtskräftig seit 16. Dezember 2025

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Angeklagter hatte Hass auf Ex-Frau, betrachtete sie als "Verräterin"
  • Trennung der Frau gegen den Willen des Angeklagten 2016
  • Zwangsversteigerung seiner Grundstücke war ein auslösender Faktor

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Revision des Angeklagten wurde verworfen
  • Verurteilung wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz bestätigt
  • Urteile sind rechtskräftig
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