Geflügelpest in Putenbetrieb in Hamm festgestellt

28. Dezember 2025

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Landwirtschaftliche Biosecurity in Hamm

() – In einem Putenmastbetrieb in Hamm ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das teilte das Veterinäramt des Kreises Unna mit, das auch für das Stadtgebiet Hamm zuständig ist.

Der Verdacht war bereits am Freitag erhoben und am Samstag vom Chemischen Veterinär Untersuchungsamt Arnsberg bestätigt worden. Rund 8.000 Puten wurden daraufhin getötet.

Um den betroffenen Betrieb richtet das Veterinäramt eine Schutzzone mit einem Radius von 3,1 Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern ein.

Die Allgemeinverfügung wird am Montag im Amtsblatt des Kreises Unna erlassen und betrifft auch Teile des Kreises Soest. In den Zonen gilt unter anderem Stallpflicht für alle Geflügelbestände, Meldepflicht der Tierzahl und ein Transportverbot für Geflügel und dessen Produkte.

Die Behörde appelliert an alle Geflügelhalter, auch außerhalb der Zonen, wachsam zu sein.

Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere von Wasser- und Greifvögeln, sollten den Ordnungsämtern oder der Leitstelle gemeldet werden. Bürger sollten kranke oder tote Vögel nicht anfassen.

Bisher ist in kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hühner (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Geflügelpest in Putenmastbetrieb in Hamm amtlich festgestellt
  • Rund 8.000 Puten wurden getötet
  • Schutzzone mit 3,1 km und Überwachungszone mit 10 km eingerichtet

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betrifft Betreiber von Geflügelbetrieben in Hamm und Teile des Kreises Soest
  • Rund 8.000 Puten wurden getötet; Schutzzone von 3,1 km und Überwachungszone von 10 km eingerichtet
  • Stallpflicht, Meldepflicht der Tierzahl und Transportverbot für Geflügel und Produkte in den Zonen; Allgemeinverfügung wird am Montag erlassen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Geflügelpest im Putenmastbetrieb festgestellt
  • Schutzzone und Überwachungszone eingerichtet
  • Appell an Geflügelhalter zur Wachsamkeit

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von 3,1 Kilometern und einer Überwachungszone von zehn Kilometern.
  • Erlass einer Allgemeinverfügung mit Stallpflicht, Meldepflicht der Tierzahl und Transportverbot für Geflügel und dessen Produkte.
  • Appell an Geflügelhalter zur Wachsamkeit und zur Meldung toter Wildvögel.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH